4. Persönlich in WG eingezogen!?
Hallo
Seit Oktober 2019 besteht unsere WG statt aus 3 Personen nun aus 4 Personen. Wir haben in der WG nur ein Bad (und damit nur ein Klo) und eine kleine Küche.. Wir hatten auch nur einen Kühlschrank.. Der hat für 3 Personen gerade so gereicht aber für 4 Personen nicht mehr sodass ICH einen zweiten Kühlschrank stellen musste. Nun zu meiner Frage: Haben wir ein Recht auf Mietminderung? Wir müssen alle deutlich enger zusammen drücken (...für den gleichen Preis?).
Des Weiteren läuft schon seit mindestens August 2019 ein Marder unter dem Dach und hält mich Nächte lang wach.. die Vermieterin wurde öfter informiert und es kam nur zurück, dass es jedenfalls mal keine Mäuse sind weil Rattengift wohl nichts bringt 🙄
Schonmal danke im voraus für die Hilfe😊
2 Antworten
Wieso musstest du einen zweiten Kühlschrank besorgen? Du hättest dir einen kleinen in dein Zimmer stellen können und im „Küchen Kühlschrank“ nur diejenigen Lebensmittel haben, die du dort benötigst.
War denn vorher ein Zimmer leer oder wo schläft/lebt der neue Mitbewohner?
Einfach so ein vierter Mieter in der Wohnung ist gar nicht möglich, es sei denn, die Bewohner haben Einzelmietverträge mit der Vermieterin und Nutzungsgestattungen für die Allgemeinräume. Was liegt bei dir also vor? Hast du auch einen Einzelmietvertrag, so wäre der Zuzug eines neuen Mieters rechtens, denn er beschränkt nicht deine Mietsache.
Die Betriebskostengestaltung wäre aber nun etwas anderes, was sieht dein Mietvertrag da vor?
Die zusätzliche Kühlschrankaufstellung muss von der Vermieterin genehmigt sein!