3x mehr Grundsteuer nach Erbfall?!?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Grundsteuer wird üblicherweise von der Gemeinde erhoben, in deren Bereich das Grundstück liegt.

Grundlage hierfür ist der Grundsteuermessbescheid, der zusammen mit dem Einheitswert vom Finanzamt erlassen wird.

Hier muss also ein neuer Einheitswertbescheid (Wertfortschreibung) ergangen sein. Aus dem ergibt sich auch der alte Einheitswert, die Gründe für die Wertfortschreibung und auch der neue Grundsteuermessbescheid.

Wenn dieser Bescheid schon unanfechtbar sein sollte (älter als 1 Monat), kannst Du nur noch eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung für die Zukunft beantragen.

Dazu müsste ein Steuerberater aber erst einmal die Unterlagen prüfen, insbesondere auch die Grundstücksbeschreibung, die Ihr an das Finanzamt geschickt habt. Habt Ihr von diesem ausgefüllten Formular eine Kopie?

Und bitte nicht zu einem Rechtsanwalt, auch nicht zu einem RA für Steuerrecht gehen! Bei einem Steuererater seid Ihr besser aufgehoben.

Helmuthk  21.08.2013, 17:57

Danke für den Stern Helmuthk

Hast Du die Bescheide vom Finanzamt gefunden?

Das Problem liegt beim Buchstaben b). Das Finanzamt hat euch aufgefordert Angaben zum Zustand des Hauses zu machen. Das habt ihr sicher gemacht und der Einheitswert wurde, aus welchen Gründen auch immer, erhöht. Davon gehe ich aus.

Aus welchem Jahr stammt den der vorherige Einheitswert? Würden an dem Haus nachhaltige Verbesserungen durchgeführt? Wurde ein Bad oder eine neue Heizung eingebaut, weil vorher keine da war? Es kommt darauf an welche Angaben ihr hier gemacht habt.

Mrnobody7 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:32

Also als "vorheriger" Einheitswert kann ich leider keine Angabe machen, da laut Rathaus, keine vorherigen Angaben zum Einheitswert existieren.

Verbesserungen wurden nur zwei gemacht (und auch ggü. FA angegeben): 1.) Einbau neuer Fenster (ca. 15 Jahre her) 2.) Neue Heizung (Umstellung von Ofenheizung auf Gasheizung - auch ca. 15 Jahre her) Wesentliche bauliche Mängel (Grundwasser in Keller; Risse in Mauerwerk, etc. wurden nicht berücksichtigt)

Grundsätzlich: Ist es denn rechtens, dass das FA rückwirkend die GrSt erhöht und nachfordert? Es kommt mir abtrus vor, dass das FA per - mehr oder weniger - heute sagt: "die GrSt ist XYZ, und außerdem wollen wir entsprechend für die zurückliegenden ~ 3 Jahre auch eine erhöhte GrSt nahfordern".

Das zukünftig ein höherer Einheitswert bzw. erhöte GrSt. gilt kann ich ja noch nachvollziehen. Das aber außerdem rückwirkend so was nachgefordert wird, halte ich für unverschämt (bzw. moralisch fragwürdig).

eccojohn  23.02.2021, 12:47
@Mrnobody7

Warum wurden wohl schon in der Zeit als die Bibel geschrieben wurde

ZÖLLNER ( Steuereintreiber ) und DIEBE

 in einem Satz benannt ? Die Leute waren damals schon so schlau, alle VERBRECHER zu erkennen und nach Schweregrad zu sortieren .

Da würde ich mir einen ansässigen Fachanwalt nehmen und die Geschichte prüfen lassen.

Helmuthk  19.08.2013, 09:15

Warum immer gleich ein Fachanwalt? Ein Steuerberater ist der normale Ansprechpartner, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzamt geht.