2/3 Anhörung/Entscheidunge?

1 Antwort

Sicherlich nicht unbedingt. Aber wenn schon Staatsanwaltschaft und Anstaltsleitung für 2/3 sind, wird es ganz sicher auch der Richter sein.

Auch wenn dieser anders entscheiden könnte. Für mich kämen 2/3 nie in Frage. Denn wenn ich entlassen werde, möchte ich frei sein.

Wenn man jedoch auf 2/3 entlassen wird, ist man nicht frei, weil man noch Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt ist.

Hat man lange Haftstrafen von 6 Jahren oder mehr, könnten sich 2/3 natürlich lohnen.

Du wirst am 4.03.2016 entlassen. Bereite dich darauf vor.