Bachelor Staatsexamen Zusammenhang?
Ich habe in einem batchelorstudiengang eine BGB 1 Prüfung einmal nicht bestanden und den Zweitversuch durch Krankheit nicht bestehen können.
Kann ich durch eine endgültig nicht bestandene Leistung im Bachelor Anspruch auf die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaften verlieren ?
Der zweite Studiengang ist anders aufgebaut da alleine in BGB bis zur Zwischenprüfung 4 Prüfungen geschrieben werden
1 Antwort
Der Aufbau und der Abschluss der Studiengänge ist formal leider zweitrangig, was zählt sind die Inhalte der Module bzw. Veranstaltungen.
Wenn du also ein Modul in einem Bachelor für Rechtswissenschaft endgültig nicht bestehst, dessen Inhalte auch im Staatsexamen drankommen, dann ist das ein ziemliches Problem.
Sollte es so weit kommen, dann wirf die Flinte aber nicht gleich ins Korn, sondern wende dich an so viele Unis wie möglich. Die haben da noch einen gewissen Spielraum und vielleicht hast du Glück und sie sind nachsichtig.
Beste Grüße!
Vielen Dank :/