2.+3. Semester Keine Prüfungen geschrieben (Bafög)

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In der Regel ist ein angenommener Bafögantrag erst einmal zwei Semester gültig. Du hast natürlich sofort zu melden wenn sich Veränderungen ergeben z.B. ein Studienabbruch, aber es läuft. In dieser Zeit ist es für den aktuellen Antrag egal was du machst, dein Fehlverhalten wirkt sich erst später aus. Machst du nicht genug Scheine, so wird dein nächster Antrag abgelehnt und du hast keine Hilfe mehr um dein Studium zu finanzieren.

Sofern du immer alles normal eingereicht hast, gilt für dich einfach das dein nächster Antrag abgelehnt worden wäre und du nach ca. 4 1/2 Jahren angeschrieben wirst wegen der Rückzahlung des Dahrlehnsanteils deines Bafögs. Solltest du dann in 5 Jahren wenn die erste Rate ansteht nicht in der Lage sein den gesamten Betrag oder die Rate zurückzuzahlen, kannst du dann auf Antrag diese Zahlung um je 1 Jahr verschieben oder (sofern du knapp über der Freibetragsgrenze liegst) wird eine kleinere Rate verlangt.

Ob nun die nicht angetretenen Prüfungen noch ein Problem darstellen werden ist eine andere Sache die das Amt prüfen wird. Wenn nicht mal eine eine durchgefallene Prüfung da ist um nachzuweisen das du studiert hast, könnte das noch mal Folgen geben, aber das bleibt abzuwarten.

Aber mal eine Frage. Du redest von Semester 2+3.

Ein Bafögantrag läuft, wenn die Müdigkeit mich nicht schon dahin rafft, zwei Semester. Das bedeutet du hattest einen Antrag für Semester 1 und 2 von dem du zumindest in Semester 1 Prüfungen gemacht hast. Semester 3 hättest du dann wegen fehlender Scheine gar keinen weiteren Antrag bewilligt bekommen, also was hat Semester 3 damit zu tun?

Wenn du den Antrag von Semester 1 und 2 meinst, so wäre es eigentlich recht klar, dass du schlicht in 5 Jahren ca. 50% zurückzahlen musst. Bei 2 und 3 mit vermutlich gar keinen Prüfungen wäre ein Problem abzusehen, auch wenn ich selbst da nicht an eine solche sofortige Rückzahlungsforderung glaube)

@Kuro48

Danke für die Antwort. Der Bafög Folgeantrag für das 3+4 Semester ist problemlos durchgegangen obwohl ich im 2.ten Semester keine Prüfungen geschrieben habe. Ein Leistungsnachweis ist erst nach dem 4.ten Semester erforderlich sodass ich bis heute immer noch Bafög bekomme.

@vnbmc

Vierte...ich könnte schwören mein Bafögamt wollte den Nachweis nach 2 Semester...wobei bei dem Theater mit denen ist mein Zeitgefühl eh verschoben.

So lang du zum Studium eingeschrieben bist, sollte die Leistung wie gesagt normal erfolgen, dann würde eben beim nächsten Antrag nicht mehr gezahlt, das ganze verschiebt sich nur zeitlich. Wenn du keinen neuen Antrag mehr stellst, dürfte auch eine Prüfung wie viele Scheine du hast gar nicht erst stattfinden. Ein Problem wäre es eher wenn du dich nicht mehr zum Studium angemeldet hättest und dies nicht dem Bafögamt gemeldet hättest.

Normal musst du in 5 Jahren (sofern du dazu in der Lage bist) dann ca. die Hälfte des Bafögs von den beantragten Semestern zurückzahlen, die Summe steht bei deiner Bafög Bescheinigungen. Das du später nie angetreten bist könnte noch ein Problem sein, aber sehr viele Bafög Anträge werden mit der Zeit wegen fehlender Scheine abgelehnt und niemand davon musste vorzeitig zahlen.

Da mein Bafög fast ein Jahr in der Bearbeitung war, war es mir auch nicht möglich als Fernstudent zu 2 Prüfungen zu fahren. Man hat mir zwar eiskalt das Bafög nicht mehr gezahlt als ich dann den Leistungsnachweis erbringen sollte, aber es wurde nie mit einer Silbe erwähnt das vorzeitig Geld zurück verlangt wird.

@Kuro48

Danke das gibt mir ein wenig Erleichterung. Ja angemeldet bin ich für das kommende Semester und mein Bafög läuft bis September. Meine Sorge ist, wie du auch schon erwähnt hast, dass das Bafögamt eine komplette Rückforderung verlangt, weil mir nun mal die Prüfungen fehlen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich nun tun soll. Ob ich mich jetzt sofort exmatrikulieren und dem Bafögamt bescheid geben oder bis zur regelmäßigen Ablaufzeit meines Bafögs abwarten soll und versuchen währenddessen das Geld zuerarbeiten.

Ich weiß es ist falsch das Geld so einzukassieren, aber ich hab große Angst davor das eine komplette Rückzahlung verlangt wird und mir nur wenig Zeit für die Tilgung zusteht, sodass ich einen zu verzinsenden Kredit aufnehmen muss.

Mich würde es interessieren ob das Bafögamt meine mitgeschriebenen Prüfungen prüft wenn ich mich jetzt vorzeitig abmelde.

@vnbmc

Problem ist einfach das du die Prüfungen nicht mal angetreten hast und das seit dem zweiten Semester so weit ich das aus deinem Text lese. Das Amt kann dir unterstellen das du schon ab dem zweiten Semester gar nicht mehr studieren wolltest. Nun ist die Frage, kannst du zumindest nachweisen bei Lesungen dort gewesen zu sein, Hausaufgaben erledigt zu haben oder ähnliches? Eine versaute Prüfung wäre für das Studienfach schlecht gewesen, für das Bafög aber wichtig.

Generell sollten sie, sofern kein neuer Antrag kommt nicht prüfen, wenn doch musst du den Fall klar schildern das du aus Grunden X und Y deine Prüfungen später nachholen wolltest und dich dann entschlossen hast das Studium abzubrechen (rede da aber nicht von irgendwelchen Zeiträumen die Monate zurück liegen sondern vom tatsächlichen Abbruchmoment. Wenn du fehlende Scheine begründen kannst ist das noch mal eine andere Sache, das Problem ist eben die Menge und das es weder eine Bescheinigung gibt das du durchgefallen bist noch eine Krankheit. Laut deiner Unterlagen bist du verpflichtet deinen Abbruch zu melden. Wenn mein Fernstudium nicht all zu anders ist als ein normales Studium, solltest du nun nur noch den März vor dir haben und dann ist das Semester vorbei. Gut wäre es also wenn du eine Meldung geben würdest, dass du mit dem ablaufenden Semester dein Studium abbrechen willst und zu einer Ausbildung wechselst. Je nachdem meldest du dann kein Bafög mehr beziehen zu wollen oder reichst einen neuen Antrag für die Förderung der Ausbildung ein. Es hängt wirklich alles davon ab wann man deinen Abbruch anrechnet. Nimmt man deinen Abbruch so hin musst du erst 5 Jahre nach Ablauf deines Regelstudiums zahlen (sofern du dazu in der Lage bist), einzig ungerechtfertigte Zahlungen könnten sofort zurück verlangt werden. Da du allerdings auf eine Ausbildung wechselst wird man auch da eine Rtenzajlung oder sonstwas vereinbaren. Als Azubi wirst du schwer überhaupt einen größeren Kredit kriegen, also bist du im Grunde nicht zahlungsfähig. Schön wäre es, wenn im Ernstfall deine Eltern oder Verwandte aushelfen. Das erspart dir Zinsen und du stehst unter weniger Druck.

Es wäre vielleicht ratsam wenn du mit deiner Uni mal redest wie du weiter verfahren sollst. Dein Fall ist ja doch spezieller. Hier im Detail das richtige zu raten ist schwer.

@Kuro48

Vielen Dank für den Rat. Ich werde mich nächste Woche exmatrikulieren lassen und dem Bafög die Exmatrikulation zuschicken. Soweit ich mitbekommen habe wird das Amt mir dann ein Formblatt zuschicken in dem ich Angaben zu Grund und Zeitpunkt des Studienabbruchs machen muss. Als Zeitpunkt werde ich das Ende des laufenden Semester angeben und hoffen das nichts weiter geprüft wird. Das ist meiner Meinung nach die beste Wahl im Moment.

@vnbmc

Wie gesagt, geh aber am besten noch zu deiner Uni und lass dich dort beraten. Den Rest musst du selbst sehen, aber da Unis sich mit dem Thema auskennen solltest du dort vielleicht noch einmal eine Rücksprache halten. Es ist nur eine Möglichkeit, kein Muss, aber es kann gut sein das ein Rat der Uni dir eben spätere Fragen erspart.

Es kann sein, dass sie das merken. dann musst du das gesamte Geld aus dem 2. und 3. Semester zurückzahlen (außer du hast dich wirklich bei jeder Klausur angemeldet und hattest bei jeder Klausur ein Attest?!?)

Je nachdem können sie es in Ratenzahlung ausmachen oder auch je nach Höhe der Rückforderung alles auf einmal verlangen.

Ich war für die Klausuren angemeldet aber bin nicht angetreten. Unsere Hochschule hat keine Anwesenheitskontrollen oder sonstiges. Die Anmeldung zur Klausur dient nur das, wenn man die Prüfung mitschreibt, sie auch berücksichtigt wird.

@vnbmc

du warst aber auch nicht krankgeschrieben? Es gibt also keinen krankheitsbedingten Grund, dass du keine CP hast? dann wird das nichts.

Du müsstest entweder zeigem, dass du durchgefallen bist oder krank warst. Nicht antreten gilt bei Bafög nicht.

Wenn du im 2.+3. Semester nicht studiert hast und keine Leistungsnachweise erbracht hast, werden sie auf jeden Fall das komplette Bafög für die beiden Semester zurück verlangen. Jetzt liegt es an dir, dem Amt glaubhaft zu versichern, falls du doch studiert haben solltest. Aber ohne Leistungsnachweise sieht es wirklich schlecht aus. Wenn du dich zu den Prüfungen angemeldet hast, könnte dich das in seltenen Fällen vielleicht retten aber ohne einen Nachweis wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Damit habe ich leider gerechnet. Ich war zwar für die Prüfungen angemeldet bin aber nicht erschienen aus oben angegebenen Gründen. Wann müsste ich das Bafög zurückzahlen bei einer kompletten Rückforderung? 12 Monaten wären ca 7200 € was für einen Studenten nicht gerade ein kleiner Betrag ist.