2 Tage krank vor Feiertagen, Krankmeldung?

4 Antworten

Wenn Du bei zwei Krankheitstagen keine AU-Bescheinigung brauchst und Du nur zwei Tage krank bist, spielt es keine Rolle ob der dritte Tag ein Werktag, Sonntag oder Feiertag ist. Es zählen alleine die Kalendertage.

Wichtig ist nur, dass man dem AG rechtzeitig mitteilt, dass man krank ist.

Ich denke du meinst das du die Krankschreibung erst drei Tage nach dem krank werden einreichen musst. Du kannst doch nicht einfach 3 Tage krank sein ohne eine Bescheinigung einzureichen. Kann mir nicht vorstellen das der Arbeitgeber das akzeptiert.

danis007 
Fragesteller
 28.12.2021, 19:07

Doch natürlich meine ich das. Wenn ich 2 Tage krank bin, muss ich nicht zum Arzt, wenn ich am 3. Tag wieder arbeiten gehe.

Besserwisser72  28.12.2021, 19:16
@danis007

Dann brauchst du keine Krankmeldung da du ja nur an zwei Arbeitstagen nicht da warst, die Feiertage zählen nicht mit.

Familiengerd  30.12.2021, 17:11
Du kannst doch nicht einfach 3 Tage krank sein ohne eine Bescheinigung einzureichen. Kann mir nicht vorstellen das der Arbeitgeber das akzeptiert.

Das ist aber der gesetzlichen Normalfall, von dem der Arbeitgeber allerdings abweichen darf! Siehe dazu das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Im Übrigen ist das auch durchaus sinnvoll.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Da findet du die Lösung.

danis007 
Fragesteller
 28.12.2021, 19:08

Nein, steht nichts drin.

Familiengerd  30.12.2021, 17:11

Woher weißt Du das?

Modellbauheini  30.12.2021, 18:07
@Familiengerd

Der Herr oben hat die Frage nicht verstanden und einen falschen link gepostet. Wie gesagt es zahlt das was im Arbeitsvertrag steht.

Familiengerd  30.12.2021, 18:11
@Modellbauheini

Erstens ist der Link korrekt - wenn Du den von frodobeutlin100 meinst.

Zweitens bezog sich meine Frage "Woher weißt Du das?" auf Deinen Hinweis zum Arbeitsvertrag: Es muss keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben, in dem das stehen könnte, und wenn es einen gibt, muss dazu nicht zwingend etwas in ihm stehen.