Minusstunden weil ich keine Krankmeldung an meinen freien Tagen hatte?
Ich arbeite 40 Stunden die Woche. Ich habe eine vier Tage Woche und meine freien Tage variieren jede Woche von Montag bis Samstag. Sonntags hat mein Betrieb geschlossen. Letzte Woche war ich krank. Da ich am Montag und Dienstag frei hatte, bin ich am Mittwoch zum Arzt gegangen und hab mich krankgemeldet. Ich hatte also von Mittwoch bis einschließlich Samstag eine Krankmeldung. Heute hat mir mein. Chef gesagt, dass ich deswegen jetzt 13 Minusstunden habe. Er hat gesagt, dass einem bei einer Krankmeldung der Durchschnitt der wöchentlichen Stunden angerechnet wird. Da ich 6 mögliche Tage die Woche arbeiten kann (von Montag bis Samstag), sind es in meinem Fall pro Tag durchschnittlich 6.5 Stunden. Da ich für zwei von diesen Tagen keine Krankmeldung hatte, habe ich jetzt 13 Minusstunden.
Ich verstehe das System, aber ich finde es nicht richtig, dass ich jetzt so viele Minusstunden habe. Ich hatte schließlich frei.
Ist das normal?
2 Antworten
Ist das normal?
Nein, das ist nicht "normal", das ist gesetzeswidrig.
Er hat gesagt, dass einem bei einer Krankmeldung der Durchschnitt der wöchentlichen Stunden angerechnet wird. Da ich 6 mögliche Tage die Woche arbeiten kann (von Montag bis Samstag), sind es in meinem Fall pro Tag durchschnittlich 6.5 Stunden. Da ich für zwei von diesen Tagen keine Krankmeldung hatte, habe ich jetzt 13 Minusstunden.
Dein Chef möchte sich wohl die Gesetze selbst "zimmern". Dein Chef irrt ganz gewaltig.
Durch Krankheit können dem AN keine Minusstunden entstehen. Dein AG soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz und dort den § 4 genau anschauen und sich ggf. erklären lassen.
Dort steht im Abs. 1 dass dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
Das bedeutet, Dein AG muss Dich bei Krankheit so bezahlen, wie er Dich hätte bezahlen müssen, hättest Du gearbeitet.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Für im Voraus freie Tage brauchst Du keine AU-Bescheinigung, der AG hätte diese Tage sowieso nicht bezahlten müssen, da keine Arbeit krankheitsbedingt ausgefallen ist.
Für geplante Arbeitstage muss der AG den AN bei Krankheit so bezahlen, wie dieser hätte arbeiten müssen. Das bedeutet, die geplanten Stunden sowie auch z.B. eventuell angefallene Schichtzuschläge müssen bezahlt werden.
Dein AG soll Dir mal die rechtliche Grundlage für seine absurde Behauptung zeigen. Du hast auf alle Fälle eine korrekte AU-Bescheinigung und bestimmt keine Minusstunden
Danke fürs Sternchen
Das finde ich nicht. Wenn du im Schichtdienst brauchst du an den Tagen keine Krankmeldung. Das hier durchschnittliche Tagesstunden berechtnet werden ist mir neu.
Ich arbeite auch im Schichtdienst und kenne diese Regelung nicht.