Abzug Urlaubstage wegen fehlender Krankmeldung die zuerst nicht verlangt wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann das denn über der Formulierung im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn der Arbeitgeber Dir bei Deiner Krankmeldung mitgeteilt hast, dass er auf eine ärztliche Bescheinigung erst einmal verzichtet, dann ist das maßgeblich - gleichgültig, ob nach dem Arbeitsvertrag eine Bescheinigung ab dem 1. Tag verlangt wird.

Umgekehrt darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung verlangen, dass schon der 1. Tag bescheinigt wird, obowhl im Arbietsvertrag vereinbart wurde, dass eine Bescheinigung erst ab dem 2., 3. oder 4. Tag der Erkrankung vorzulegen sei.

Ist es überhaupt rechtens einfach Urlaubstage abzuziehen oder müsste man eher eine Abmahnung schreiben?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, für Arbeitstage, die wegen Erkrankung ausgefallen, aber nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurden, das entsprechende Entgelt so lange einzubehalten, bis die Bescheinigung nachgereicht wird.

Eine Verrechnung der nicht nachgewiesenen Krankentage mit Urlaub ist (offiziell/vom Gesetz her) nicht erlaubt - "inoffiziell" zumindest jedenfalls nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers.

Das Recht zur Einbehaltung des Entgelts hat der Arbeitgeber aber dann nicht, wenn ihm auch aus einem anderen Grund - als etwa der ärztlichen Bescheinigung - die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt ist.

Nach Rücksprache mit dem Chef ist sie dann am Montag noch leicht angeschlagen in die Arbeit gegangen

Hier hat der Arbeitgeber also aufgrund eigener "Anschauung" erfahren, dass Du tatsächlich erkrankt bist. Er hat deshalb nicht mehr das Recht, das Entgelt für die nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesenen Erkrankungstage einzubehalten bzw. entsprechende Urlaubstage anzurechnen (das ja sowieso nicht)!

Was macht sie mit 2 Vorgesetzten die unterschiedlicher Meinung sind?

Die Uneinigkeit zwischen zwei Vorgesetzten im Verhalten einem Arbeitnehmer gegenüber darf nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgetragen werden.

Wenn Vorgesetzter "1" also sein Einverständnis erklärt hat, dass keine Bescheinigung vorgelegt wird, führt das gegenteilige Verlangen von Vorgesetztem "2" nicht zur Aufhebung der Anweisung des Vorgesetzten "1".

Zu klären wäre aber noch, ob die Aussage Deines Arbeitgebers tatsächlich ein so klarer, eindeutiger Verzicht auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist.

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 14.04.2019, 06:46

Danke für die ausführliche Antwort

Normalerweise ruft man in der Firma an, wenn man krank ist und liefert eine Krankmeldung nach.

Dann, was steht in deinem Arbeitsvertrag diesbezüglich, du hast den Vertrag doch unterschrieben?

Wenn zwei Geschäftsführer vorhanden sind, dann gibt es auch noch eine Person, die für solche Dinge - wie Krankmeldungen und andere Sache - zuständig ist.

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 13.04.2019, 13:05

kleines Unternehmen um die 10 Mitarbeiter. Da gibt´s niemanden der für Krankmeldungen zuständig ist. Und ich hab nix unterschrieben.

Turbomann  13.04.2019, 16:13
@Kwaesstschenner

Dann eben deine Freundin, das sollte man als Fragesteller eigentlich annehmen, dass Kommentare sich darauf beziehen.

Egal wie groß oder klein eine Firma ist, Krankmeldungen sollten auch mit der Post dort ankommen und irgendwer wird ja dafür zuständig sein, genauso wie jemand, der dort für Gehälter und Lohnbuchhaltung zuständig ist.

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 14.04.2019, 06:47
@Turbomann

Ja, die zwei Geschäftsführer

Erfahrung aus der Praxis: Auch ohne AU kann der Arbeitgeber die Krankentage zur Erstattung eintragen, sofern das nicht ständig so(ohne AU) gemacht wird. Ggfs. muß eine Bestätigung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden, das er krank war und die Tage bezahlt bekam.

Ansonsten würde ich jetzt ein Gespräch mit den Chefs führen, denn einmal Hü und dann Hott geht nicht und Ärzte schreiben nicht einfach so mal rückwirkend krank.

Bei uns im Betrieb gab/gibt es auch die Anweisung eine AU ab dem ersten Tag vorzulegen, allerdings zeigt die Praxis das dann mind. 3 Tage drauf stehen, deshalb kann man jetzt, mit Rücksprache Chef bei der telefonischen Meldung, einen Tag ohne AU zu Hause bleiben, wenn man am Folgetag dann aber nicht Arbeiten kann, muß der Arzt aufgesucht werden.

Allerdings gibt es bei uns auch kein Problem mit "Faul-Krank".

Familiengerd  13.04.2019, 13:47
allerdings zeigt die Praxis das dann mind. 3 Tage drauf stehen

Eben!

Deswegen verhalten sich Arbeitgeber, die immer eine Bescheinigung schon ab dem 1. Tag einer Erkrankung verlangen, in der Regel taktisch unklug (von berechtigten Einzelfällen abgesehen), weil genau das die Folge ist!

  1. Wenn es im Arbeitsvertrag klar geregelt ist, dann reicht eine WhatsApp nicht aus um das zu verändern.
  2. Der Chef könnte den Monat auch 2 Tage weniger auszahlen und sie würde die Urlaubstage behalten. Das wäre rechtens.
  3. Sie hat einen Vertrag, daran hält sie sich.
Kwaesstschenner 
Fragesteller
 13.04.2019, 12:32

Ist aber halt schon n Ding, wenn man vorher mitgeteilt bekommt, dass es ok wäre, wenn man keine AUB hat und dann ne halbe Woche später mitgeteilt bekommt, dass man Urlaubstage abgezogen bekommt, weil man genau diese AUB nicht hat...

Also ich versteh was du schreibst. Aber krass ist es schon

Turbomann  13.04.2019, 12:38
@Kwaesstschenner

Wieso ist das krass? Man weiß doch was in seinem Arbeitsvertrag drin steht, dann kann man gleich reagieren, wenn der eine Vorgesetzte so und der andere so erzählt.

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 13.04.2019, 13:08
@Turbomann

Na, sie sagt dem Chef bescheid und der sagt, dass es ok ist ohne AUB und dessen Frau zieht ihr dann Urlaubstage ab deswegen. Das im Arbeitsvertrag ist schon klar, ... Ist halt wie wenn ein Chef einem sagt man soll einen Tisch putzen und der andere Chef schimpft einen dann, weil man den Tisch putzt...

Mir ist schon klar, dass sowas und Arbeitsrecht und Vertrag verschiedene paar Schuhe sind...

KaeteK  13.04.2019, 13:26
@Kwaesstschenner

Sowas macht man nicht über Whatsapp. So lernt man für's Leben.

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 13.04.2019, 21:10
@KaeteK

Die kommunizieren anscheinend immer so

Es gilt der Arbeitsvertrag

Kwaesstschenner 
Fragesteller
 13.04.2019, 13:09

ok danke

Familiengerd  13.04.2019, 21:18

Wenn der Arbeitgeber durch mündliche oder textlich (WhatsApp) Erklärung entgegen dem Arbeitsvertrag auf eine Bescheinigung verzichtet, dann ist das verbindlich, nicht die gegenteilige Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag!