2 Monate Bafög erhalten obwohl exmatrikuliert!
hallo hab da mal ne frage,
ich studiere im 4. Semester und habe die Hochschule und Fach gewechselt.
bafög habe ich 2 jahre lang bezogen. habe mich aber im juli 2011 exmatrikulieren lassen, weil ich einen neuen Studienplatz bekommen habe. im Juli sowie august 2011 habe ich bafög bekommen obwohl ich kein Student war zumindest paar wochen nicht. wurde ja wieder am 1.10 wieder aufgenommen.
ich will das jetzt alles klären und das zuviel gezahlte geld zurück zahlen.
ich wollte nur wissen welche strafe bzw. maßnahme auf mich zukommt.
LG
3 Antworten
Wenn du gegenüber dem BAföG-Amt korrekte Angaben gemacht und Änderungen immer zeitnah mitgeteilt hast, liegt der Fehler erstmal nicht auf deiner Seite. Zurückzahlen musst du das zu viel gezahlte BAföG immer noch, aber ein Bußgeld wäre eher unwahrscheinlich. Wenn du selbst das BAföG-Amt auf den Fehler hinweist bzw. hingewiesen hast, dann wird auch dieses Verhalten bei der Beurteilung des Sachverhalts berücksichtigt. Von BAföG-Betrug kann dann auch keine Rede sein, denn das setzt immerhin den Willen zur Bereicherung durch Täuschung voraus. Demnach kannst du von einer Rückforderung ggf. zuzüglich Zinsen ausgehen, aber das sollte machbar sein.
Oder hast du vergessen, dem BAföG-Amt deine Exmatrikulation im Juli 2011 mitzuteilen?
Wann hast du mitgeteilt, dass du exmatrikuliert wurdest?
vor 3 tagen und telefonisch vor 4 monaten
Wenn du keine falschen Angaben gemacht und alle Änderungen zeitnah mitgeteilt hast, kann ich kein gesetzeswidriges Verhalten erkennen. Da du dich beim BAföG-Amt gemeldet hast, bevor du auf die Überzahlung angesprochen wurdest, wird dir mit einiger Sicherheit auch dein Verhalten zugute gehalten. Und weil du den überzahlten Betrag zurückzahlen willst, gibt es eigentlich auch keinen Grund, dir das Leben schwermachen zu wollen.
Geh erstmal davon aus, dass du in ein paar Tagen bis Wochen Post vom BAföG-Amt bekommst mit der Bankverbindung und dem genauen Betrag für die Rückzahlung.
Nach dem, was du hier beschrieben hast, sehe ich keinen Grund für das BAföG-Amt, von Betrug auszugehen. Und ein Bußgeld halte ich auch für unwahrscheinlich.
Hier gibt ein Anwalt Auskunft zum Bafög-Betrug: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-betrug-rechtsanwalt-dr-baumhoefener-ueber-den-ablauf-des-verfahrens_023314.html
Strafe keine, du musst das Geld nur zurückzahlen.
danke für deine schnelle antwort. darf ich fragen woher du das weißt ? hast du auch solche erfahrungen gemacht ? ich frage nur weil ich soviel im internet gelesen habe über bafög betrug !
ich habe aber nie irgendwas verschwiegen oder falschaussagen gemacht, ich wusste nur nicht wenn ich den studienplatz wechsle das ich sofort nicht mehr bafögberechtigt bin.
danke für deine antwort, ich wusste das nicht, ich dachte ich bin bis zum 31.08 imatrikuliert, aber die haben mich gleich Exmatikuliert als ich den antrag zur Exma. gestellt habe. daraufhin habe ich das amt angerufen und denen das problem geschildert und die meinten die melden sich. Die haben sich aber erst letzte woche gemeldet und dann habe ich alles ausgefüllt und abgeschickt. ich weiß jetzt nicht ob die mir unterstellen wollen, dass ich spät die angaben gemacht habe...aber irgendwelche falschen angaben habe ich nie gemacht.
danke