Kann man sich für eine andere Hochschule entscheiden nachdem man den Studienvertrag schon unterschrieben hat?

1 Antwort

Wenn Du von "Studienvertrag" sprichst, dann kannst Du ja wohl nur private Hochschulen meinen. Die schließen mit dir einen Vertrag, da sie ja auch Studiengebühren erheben. Einen so geschlossenen Vertrag musst Du kündigen. Aus den beigefügten Bestimmungen oder den entsprechenden Richtlinien auf der homepage diesser Hochschule kannst Du entnehmen, wie und wann Du kündigen kannst. Staatliche Hochschulen schließen mit dir in der Regel keinen Studienvertrag. Nach einer Anmeldung/Bewerbung erhältst Du von denen eine Zusage und einen Termin (eventuell mit schriftlichen Unterlagen) für eine Immatrikulation. Wenn Du noch nicht immatrikuliert bist (man kann diese Immatrikulation auch nach Vereinbarung mit dem Hochschulsekretariat auf den letztmöglichen Tag hinausschieben), dann kannst Du jederzeit "aussteigen", da Du ja noch keine Verpflichtung eingegangen bist. Nach Fristüberschreitung würdest Du einfach gestrichen werden. Wenn Du immatrikuliert bist und dich wieder exmatrilulieren willst, dann geht das vor Studienbeginn relativ unproblematisch. Allerdings ist ein gewisser Verwaltungsaufwand erforderlich. Hat das Semester schon begonnen und Du willst dich exmatrikulieren, dann ist das schwieriger und dauert eventuell länger (u.U. werden auch die gezahlten Verwaltungsgebühren nicht erstattet). Die Anmelde- und Bewerbungsfrist zum WS läuft in der Regel bei den meisten Bundesländern bis 15.7. (staatliche Hochschulen). Zu dem Zeitpunkt wirst Du kaum schon einen Immatrikulationsnachweis vorlegen können (außer vielleicht bei zulassungsfreien Studiengängen an einzelnen Hochschulen, die auf eine Anmeldung verzichten und gleich einschreiben/immatrikulieren). Auch private Hochschulen werden meist bei solchen Fragen terminlich flexibler sein.