18, Schuelerin und vor einer Woche rausgeschmissen.
Ich bin 18 und gehe in die Oberstufe eines Gymnasiums.In 1 1\2 Jahen bin ich fertig.Meine Mutter hat mich vor einer Woche rausgeschmissen.Ich wohne gerade bei einer Freundin.Am Montag war ich beim Jugendamt und die haben mich zu so einer Beratungsstelle geschickt.Der typ meinte,dass die mit meiner Mutter sprechen wuerden und versuchen wuerden das zu klaeren.Natuerlich-sie wollen ja Geld sparen.Das geht aber nicht weil ich extrem viel Verantwortung Zuhause habe bzw. hatte und mich nie auf die Schule konzentrieren konnte.Mein Abi ist mir sehr wichtig.Vor allen Dingen bin ich Psychisch einfach mal fertig .Was koennte ich denn jetzt genau beantragen?Zuhause wohnen werde ich nicht. Vor allen Dingen habe ich noch 2 kleine Geschwister was einfach zu viel fuer mich ist.
Was soll ich machen?
lg und danke
6 Antworten
eigentlich ist erstmal deine mutter (und ggf dein vater) unterhaltsverpflichtet. wenn sie dich rauswirft muss sie zahlen.
wenn euer verhältnis aber schon zu schlecht ist, kannst du auch aussziehen.
ich weiß leider nicht genau, was und wo du alles beantragen kannst.
du könntest aber auch versuchen, ein zimmer in einer wg zu bekommen und dir einen nebenjob zu suchen, um einen teil selbst zu finanzieren.
viel erfolg!
1. Geh zum Amtsgericht zum Rechtspfleger (Schulbescheinigung mitnehmen!) und beantrage einen Beratungshilfeschein! Mit dem geh zum nächsten Familienrechtsanwalt und klage auf Barunterhalt gegenüber BEIDEN Elternteilen.
2. Melde dich offiziell postalisch (fürs erste) bei der Adresse deiner Freundin an. Richte dir ein bankkonto ein. Dann geh zur Familienkasse (im Arbeitsamt), lege dort die Meldebescheinigung und die Schulbescheinigung vor und beantrage die Direktüberweisung des Kindergeldes auf DEIN Konto.
3. Beantrage Schülerbafög (auch im Arbeitsamt). Da die Bearbeitung eine gewisse Zeit brauchen wird, geh zum Sozialamt und beantrage Grundsicherung. Dazu tritt dann deine Ansprüche auf BaföG und Barunterhalt bis zu deren gewährung und zahlung ans Amt ab... denn die zahlen dann erst mal vorläufig.
4. Werde Mitglied beim VdK (www.vdk.de). Die helfen beim Ausfüllen der ganzen Anträge.
Na das wird vielleicht nicht so einfach werden, solange du unter 25 bist hat sowohl das Jugenamt als auch das Arbeitsamt das recht dich wieder zu deinen Eltern zu schicken..
uhhh muss ich jetzt angst vor dir haben....zudem hatte ich aber nicht so unrecht und du denkst das die ARGE diesem Auszug zustimmen wird, die wollen doch Geld sparen. Das Jugendamt ist zudem aber immer zu zuständig da sie Schüler ist....
heikles Thema. Aber ich bin der Ansicht wenn du mit der Verantwortung bei deiner Mutter nicht klar kommst dann wirst du wohl Arbeiten gehen müssen um dir deine Wohnung selber zu finanzieren. Wart nur ab welche Verantwortung dann erst auf dich zu kommt!
klar wäre es möglich das du vom Jugendamt etwas finaziert bekommen würdest. Finde ich persönlich aber einfach nicht richtig. Wenn man nicht mehr zu Hause leben will (ich gehe jetzt mal davon aus das du NICHT geschlagen etc wirst, dann wäre das hier wieder etwas ganz anderes) dann muss man eben schauen wie man sich das Leben finanziert und das geht nun mal nur mit Arbeit
Moment. Das Mädel geht noch zur Schule, hat keinen Schulabschluss! Mal eben den Nachwuchs rauswerfen Marke "Du bist jetzt volljährig, sieh zu wo du bleibst" geht nun mal gar nicht.
Und das Mädel auf Arbeit verweisen ohne Schulabschluß/Lehre ist sehr borniert und kurzsichtig,meinst du nicht?
ich verstehe was du meinst. Aber sie sagt sie will nicht zu der Mutter zurück denn dort hat sie so viel Verantwortung. Bitte was soll denn der Blödsinn?
Das ihre Mutter sie rausgeschmissen hat ist natürlich nicht ok, davon rede ich auch gar nicht. Mir geht es hier darum warum man nicht nach Hause zurück geht, wenn die Möglichkeit besteht.
ich denk eher dass sie von der verantwortung spricht, ihre geschwister erziehen zumüssen, so wirkt es zumindest.
und zu der möglichkeit, wenn man nicht zurück nach hause geht wenn man es kann, vielleicht weil man keine lust auf neuen streit, stress etc hat?
Dies ist zwar nicht genau so ein Fall, aber es stehen einige gute Tipps drin:
http://www.gutefrage.net/frage/kein-geld-fuer-anwalt-gibts-da-ne-stelle-wie-caritas-oder-so
Ich finde es ein sehr gutes Argument, dass du deinen Abschluss an die erste Stelle setzt. Denn für die Erziehung deiner Geschwister bist nicht du verantwortlich, sondern die Eltern. Ich drücke dir die Daumen, dass du es schaffst. Ich denke, dir sollte ein Anwalt helfen; vielleicht auch eine gemeinnützige Stiftung, Selbsthilfegruppe oder was es da gibt.
FALSCH!
Sie ist volljährig. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig.
Die U25-Regel besagt: Wer bei Erreichen der Volljährigkeit von ALG2 lebt und dann unter 25 einen eigenen Hausstand gründen will, bekommt die Kosten der Unterkunft NUR DANN gezahlt, wenn die Arge dem Auszug zustimmt.
Erst informieren, dann losblöken.