Mit 18 von Zuhause rausgeschmissen, was nun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung sind die Eltern - dazu gehört auch der Vater, egal wie weit weg er wohnt - verpflichtet, für Deine Freundin zu sorgen. Da die Eltern verpflichtet sind, für den Unterhalt aufzukommen, könnte Deine Freundin sie darauf verklagen, wenn das Verhältnis schwierig ist und die Eltern nicht bereit sind zu zahlen.  Lies im BGB §§ 1601 - 1615 nach.

Deichgoettin  24.08.2015, 16:23

Danke für den Stern :-))

sie kann nebenbei arbeiten, sie fällt ja nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.. 

sie kann sich Ausbildungsplatz suchend melden , sie sollte mal zu ihrem Fallmanager gehen oder sich drum kümmern das sie einen bekommt..

und wegen der Wohnungslosigkeit sollte sie sich bei dem entsprechenden Amt um einen Notplatz bemühen( bei uns macht das das Sozialamt) .. manche Städte halten sogenannte Schlichtwohnungen vor, da werden auf Wunsch auch andere Obdachlose untergebracht, die von der Straße weg kommen wollen..den Wohnplatz gibt es aber nicht umsonst!

Sobald sie eine Ausbildung beginnt steht ihr ggf. ergänzender Unterhalt vom Vater & Mutter zu , falls die Leistungsfähig sind ...

evtl. reicht aber auch  ihre  Ausbildungsvergütung + 184€ KG , denn mache Azubis bekommen ja auch um die 600€ oder mehr im ersten Jahr.

Eine Unterstützung übers JA kommt nur in Frage, wenn sie nachweislich in einer schweren pers. Krise steckt und intensive Hilfe benötigt um ihr Leben überhaupt auf die Reihe zu kriegen , 

dann kommt sie erst in eine intensiv betreute Einrichtung mit einem Hilfeplan für junge Erwachsene und sie muß alle Vorgaben/ Schritte pingelig genau befolgen, wenn die in der Einrichtung sie positiv einschätzen kann sie nach dem befürworteten Auszug dort ein Darlehen übers JA für eine Whg.-Kaution erhalten.

Polydoros 
Fragesteller
 21.08.2015, 20:11

ihr freiwilliges Sozialesjahr geht von 8-17 Uhr Mo-Fr und kriegt dafür 390€ Geld von einer Organisation die solche Personen fördert. Kindergeld kriegt sie nicht hat die mum abgemeldet. wenn kriegts die mum so wie ich das gelesen hab

himako333  21.08.2015, 20:19
@Polydoros

Deine Freundin muß zur Familienkasse gehen und ihre Konten angeben, dann wird das KG ihr direkt überwiesen..nennt sich Abzweigungsantrag..schau bitte dort ..

Wer ein freiwilliges soziales Jahr macht, bekommt meistens Kindergeld und ist kostenlos versichert. Welche Vergünstigungen es außerdem gibt, zeigt unser Top Thema. mehr unter http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/das-freiwillige-soziale-jahr-versicherung-taschengeld-kindergeld.html

am WE könnte sie doch was in einer Gaststätte, oder Hotel finden.. Zimmermädchen und Reinemachkräfte werden gesucht 

 

viel Glück m.l.G. ;)h

Die Eltern sind nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie in einer Ausbildung ist, bzw. ernsthafte Bemühungen nachweist, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Dass ihr Mutter sie vor die Tür gesetzt hat, wird ja wohl seinen Grund gehabt haben.

Polydoros 
Fragesteller
 21.08.2015, 19:35

Ja sie will mit ihrem neuen Mann glücklich sein und sie war kein Wunschkind da macht die mum auch kein heel drauß

Im Notfall ins Obdachlosenheim, dennoch möchte ich davon natürlich abraten. Aus Eigenerfahrung, hinterlässt das Umfeld dort keinen sehr guten Eindruck. 

Gibt es sonst noch Freunde? Bekannte? Um welchen Ort handelt es sich? 

Kann sie bei Großeltern wohnen?Sonst kann man nicht viel tun da deine Freundin ja volljährig ist, das einzige was sie tun kann ist mit ihrer Mutter zu reden,oder vielleicht gibt es ja Hilforganisationen in der nähe die deiner Freundin helfen würden.

Polydoros 
Fragesteller
 21.08.2015, 19:34

die sind leider schon verstorben. die Mutter will von ihrem Kind nichts wissen. d.h. wenn man 18 ist und von Zuhause rausgeschmissen wird landet man auf der Straße ohje...