17 Jahre alt- Kein Job/ Kein Geld? Ausziehen?

14 Antworten

Ich würde Dir auch dringend raten zum Jugendamt zu gehen. Die bieten Einrichtungen an, in denen Du unterkommen kannst. Und bloß nicht das Gym schmeißen. Wenn Du das schaffen kannst, dann zieh das auch durch. Dir stehen danach mehr Möglichkeiten zur Verfügung und danach kannst Du immernoch ne Ausbildung machen und Anfangen Geld zu verdienen. Deine Eltern sind verpflichtet Dir Unterhalt zu zahlen, darüber mach Dir mal keine Sorgen. Viel Glück

Was bringt Eure Situation denn immer wieder zum Eskalieren? Kannst Du versuchen, das zu analysieren? Gibt es etwas, das Du tun kannst, um die Sache zu entschärfen?

megafrosch 
Fragesteller
 17.02.2011, 21:53

Ne... er Eskaliert einfach immer... war schon immer so und es ist nicht meine subjektive pupertäre Meinung sondern, eine Meinung die ich oftmals aus dem Bekanntenkreis bestätigt bekommen habe!

Wende Dich vor Deinem 18. Geburtstag an das Jugendamt und bitte um Unterstützung, dann bleibt es bis zum Abshcluß der Schule etc. verantwortlich, danach kann es nix mehr tun

Unter 25 bekommst Du "staatlicherseits" sonst kaum Unterstützung, Streß daheim haben in dem Alter die meisten und wird nicht als "schwerwiegend" eingestuft.

Im Übrigen kann Dich Dein Vater nicht so einfach rausschmeißen - die Eltern sind bis zur 1. Ausbildung für Dich (mit-)verantwortlich und müssen Dir zumindest ein Dach über dem Kopf sicherstellen und eine tägliche Mahrlzeit ;-)

Eifelmensch  17.02.2011, 21:34

Im Übrigen kann Dich Dein Vater nicht so einfach rausschmeißen

Doch das kann er!

Nach welcher Rechtsvorschrift sollte denn hier sein Besitzrecht eingeschränkt sein?

Midgarden  17.02.2011, 22:26
@Eifelmensch

Schau mal ins BGB: Eltern haben danach die Verantwortung, für eine erste Ausbildung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Nach stnndiger Rechtssprechung heißt dies: sie haben zumindest für das Dach über dem Kopf zu sorgen ... Und diese Verpflichtung erlischt nur, wenn sich das "Kind" schwerwiegender Verfehlungen gegenüber den Sorgeberechtigten (Verpflichteten) schuldig macht - ein großes Maul ist aber keine "schwerwiegende Verfehlung". Und "Kindchen" hat seinerseits das Zumutbare an Eigenleistung zu erbringen ...

Wenn Eltern Kinder nach Belieben aus dem Haus schmeißen könnten, müßte die Allgemeinheit die Kosten dafür tragen - und genau das ist nicht gewollt!

Eifelmensch  18.02.2011, 12:57
@Midgarden

Ich habe ja nicht geschrieben, dass die elterliche Verantwortung erlischt!

Das Kind hat, solange es sich in Ausbildung befindet, natürlich einen Anspruch auf Unterhalt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es einen Anspruch darauf hat, in der elterlichen Wohnung zu verbleiben.

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Hierzu der § 1612 BGB

Art der Unterhaltsgewährung

(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

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Grundsätzlich steht dem Kind also Barunterhalt zu.

Der Verpflichtete, also der Vater kann diesen auch anders gewähren, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet diesen anders zu gewähren.

Eifelmensch  18.02.2011, 13:02
@Eifelmensch

In diesem Zusammenhang muss man dann auch den

§ 903 BGB erwähnen.

Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Hier schreibt weder das Gesetz etwas anderes vor, noch wird dabei in Rechte Dritter eingegriffen.

Wenn es zu Handgreiflichkeiten kam, wende dich ans Jugendamt, das geht doch nicht! Bin juristisch nicht so fit, aber auf jeden Fall müssten dir deine Eltern das Kindergeld geben, soweit ich weiß. Du befindest dich ja noch in der Ausbildung, Kindergeld gibt's sogar noch wesentlich länger, wenn man zur Schule geht oder studiert.

So lange es keinen gravierenden Grund gibt, zahlt kein Amt. Deine Eltern sind zuständig, ob sie wollen oder nicht.

Setz dich aber mal mit dem Jugendamt in Verbindung, evtl. gibt es eine Lösung. Wobei die Eltern dann auch noch zur Kasse gebeten werden.