Mutter will meinen Mietvertrag nicht unterschreiben?

4 Antworten

Das einfachste wäre wohl hier auf deinen 18. Geburtstag zu warten. Alles andere wird mit hoher Wahrscheinlichkeit länger dauern.

Ansonsten wäre natürlich wieder das Jugendamt der Ansprechpartner. Zustimmen muss derjenige, der erziehungsberechtigt ist. 

Dahlia1999 
Fragesteller
 25.01.2017, 15:04

Also wäre es keine Option, dass meine Schwester zb den Mietvertrag unterschreibt? Es geht ja nicht darum, dass meine Mutter nicht will, dass ich ausziehe

ValentinDupree  25.01.2017, 15:07
@Dahlia1999

Es geht hier um die Zustimmung bzw. Genehmigung wenn der Vertrag schon geschlossen wurde, die kann nur der Erziehungsberechtigte erteilen.

ValentinDupree  25.01.2017, 15:14
@ValentinDupree

Kannst ihr ja sagen, solange es nicht unterschrieben ist, kannst du nicht ausziehen. Ob sie das nun Unterschrieben hat oder nicht, vor evtl. Schadensersatzansprüchen ist sie nicht befreit, weil sie die Unterschrift nicht geleistet hat. Das kann mit oder ohne Unterschrift auf sie als erziehungsberechtigten zurückkommen.

Dahlia1999 
Fragesteller
 25.01.2017, 15:15
@ValentinDupree

Meine mutter hat irgendwie tierisch angst dass ich da nur mist baue. Trägt sie überhaupt die Verantwortung für irgendwas, wenn sie unterschreibt? 

ValentinDupree  25.01.2017, 15:18
@Dahlia1999

Wenn sie mit als Mieterin aufgeführt wird, dann ja. Wenn nicht, dann nur in wenigen Ausnahmefällen.

ValentinDupree  25.01.2017, 15:33
@Dahlia1999

Die Fälle und das sind wirklich nur ganz wenige in denen deine Mutter haftbar ist, die sind unabhängig von der Unterschrift.

In so gut wie allen Fällen haftest du selber. Außer deine Mutter steht als Mieterin im Vertrag mit drin. Dann ist sie auch haftbar.

Alle Antworten, die Du bekommen hast, sind sehr theoretisch. In der Praxis sieht es so aus:

Private Vermieter werden nicht nur die Unterschrift Deiner Mutter wollen, sondern auch, dass sie als Mitmieterin in den Mietvertrag kommt, auch wenn sie nicht einzieht. Oder sie verlangen eine Bürgschaft Deiner Mutter.

Und die Sache ist ganz einfach: Lehnt Deine Mutter die Unterschrift für ihre minderjährige Tochter ab. Gibt es sowieso keine Chance. Unterschreibt sie zwar, will aber nicht selbst Mitmieterin sein oder keine Bürgschaft leisten, dann stellt sich jeder Vermieter diese entscheidende Frage:

Wieso soll ich der jungen Frau vertrauen, wenn noch nicht einmal ihre Mutter ihr vertraut?

Dabei ist es völlig egal, ob Du 17, 18 oder 21 Jahre alt bist. Erst wenn Du einen eigenen Beruf und damit ein eigenes volles Einkommen hast, wird auch ein Vermieter nicht mehr auf die Eltern zwecks Absicherung zurück greifen.

Wenn jemand anderes das unterschreiben will, dann geht das.

Wenn nicht, dann nicht.

Ist dein Vater nicht auch erziehungsberechtigt?

Dahlia1999 
Fragesteller
 25.01.2017, 14:39

Habe ihn nie kennengelernt