450 EURO Basis bei Kindergeld?

3 Antworten

Hi, nicht nur die Eltern bekommen ALG2 sondern du auch.

Hast du eigenes Einkommen oberhalb von 100€ wird es auf deinen Bedarf angerechnet. Oberhalb von 100€ gibt es Freibeträge. Es ist also realistisch 450€ Lohn zu bekommen aber anrechnungsfrei bleiben ca. 160/170€. Der übersteigende Betrag wird vom ALG2 abgezogen und du musst es an die Eltern zahlen damit eben die Unterhaltskosten (Lebensmittel, Wohnkosten) gezahlt werden können.

Beschäftige dich auch mal mit den Voraussetzungen für Kindergeld für Ü18, das könnte mit Schulende dann auch wegfallen. (und das liegt nicht am Einkommen)

Du kannst ohne weiteres im Übergangsjahr mehr wie 450€ Einkommen haben, ggf. fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft, musst nur deine gesamten Kosten selber decken, der übersteigende Betrag wäre dann ganz zu deiner Verfügung.

Du bist deinen Eltern nicht zum Unterhalt verpflichet, das kannst und solltest du (formlos) ablehnen. 

admon395 
Fragesteller
 28.04.2016, 12:56

Also würde ich theoretisch im freiwilligendienst für 1 Jahr arbeiten
Und ca bis 300 Euro verdienen, würde ich dann noch das Kindergeld + die 300 Euro bekommen?

Wenn du dich nach deiner Schule bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter Ausbildung suchend meldest,dann haben deine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld,dass wird aber auf deinen Bedarf auf deine Leistungen angerechnet,genauso wie es jetzt schon der Fall ist,denn du bekommst sicher auch ALG - 2,es sei denn du beziehst Bafög !

Gehst du dann arbeiten,dann stehen dir auf dein Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen und mit evtl.sonstigem Einkommen wie Kindergeld addiert,dass ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Das wird dann mit deinem Bedarf in der Wohnung der Eltern verglichen und von deinen Leistungen abgezogen,du musst diese Kürzung dann aus deinem Einkommen deinen Eltern wieder geben.

Es würden dir also bei 450 € Brutto wie Netto 170 € Freibetrag bleiben und 280 € wäre dein anrechenbares Netto und das würde dann inkl.des vollen Kindergeldes von deinen Leistungen abgezogen.

Dir steht mit 21 derzeit ein Regelsatz von 324 € zu und dazu käme dann 1/3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),wenn du mit deinen Eltern alleine wohnen würdest.

Die Warmmiete wird also durch die Personen im Haushalt geteilt und das ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil der KDU.

Wenn du also deine Schule beendet hast,dann wirst du keine Ruhe vor dem Jobcenter haben,wenn du noch ca. 1 Jahr Zeit hast,mit einem 450 € Job werden sie sich also nicht zufrieden geben und auf Vollzeitbeschäftigung drängen.

Willst du für dieses 1 Jahr deine Ruhe haben,dann such dir einen Freiwilligendienst,denn dieser ist ein wichtiger Grund dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen zu müssen.

Da hättest du bzw. deine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld und du würdest von deinem Gehalt was dann so bei ca. 350 € liegen könnte 200 € an Freibetrag für dich und es würden nur 150 € inkl.des Kindergeldes auf deinen Bedarf angerechnet.

Dann darfst du aber nebenbei nicht noch einen Nebenjob machen,denn sonst würde der Freibetrag von 200 € entfallen und dir stünden nur deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,die ich oben schon genannt haben.

Eine Möglichkeit hättest du dann noch,du kannst auch einen besser bezahlten Job annehmen,auch eine Vollzeitbeschäftigung,du musst nur beim Amt Ausbildung suchend gemeldet bleiben oder du erbringst deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden selber,dass kannst du dann mit Kopien von Bewerbungen / Absagen machen,die dann an die Familienkasse geschickt werden müssten.

Dann hätten die Eltern auch weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld,wenn du nicht schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest und bei mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden einer Kindergeldschädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen würdest,ohne abgeschlossene Ausbildung / Studium würde die Stundenzahl keine Rolle spielen.

Das Einkommen ist in der Hinsicht seit dem 01.01.2012 nicht mehr relevant,denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Würdest du jetzt angenommen Vollzeit arbeiten,dann würde das evtl.Kindergeld dann voll auf den Bedarf der elterlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet,max.die 30 € Versicherungspauschale würde dann theoretisch vom Kindergeld abgezogen,wenn der der das Kindergeld beantragt hat nicht schon anderweitig Freibeträge geltend machen würde.

Angenommen du hättest dann ein Einkommen von 1200 € Brutto und würdest 900 € Netto auf dein Konto bekommen,dann würdest du deine Beiträge selber für die KV - zahlen bzw.sie würden vom Brutto abgeführt und du würdest nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören.

Dann hättest du auf das Brutto 300 € an Freibeträgen und nach Abzug vom Netto blieben nur ca. 600 € anrechenbares Einkommen übrig,davon geht dann dein Regelsatz von 324 € ab,blieben noch ca. 276 € für deinen Kopfanteil der KDU - übrig.

Da das Kindergeld dann schon bei deinen Eltern angerechnet worden wäre,gehören die ca. 900 € Netto zunächst dir,auf den Bedarf der Eltern darf dann von deinem Einkommen nichts mehr angerechnet werden.

Deine Eltern bekommen aber dann für dich keine Leistungen mehr gezahlt,also musst du dann von deinen ca. 900 € Netto deinen Kopfanteil der KDU - selber an deine Eltern zahlen,dazu den Kopfanteil für den Abschlag für Haushaltsstrom und was sonst noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden müsste.

Dazu gibst du ihnen dann noch Kostgeld für deine Verpflegung oder übernimmst das dann selber und der Rest deines Einkommens gehört dann dir.

Kindergeld wird abgezogen weil es als Einkommen gerechnet wird