17 Jähriger Sohn geht zur Schule und arbeitet nebenbei auf 450 Euro!Ändert sich die Unterhaltszahlung?

6 Antworten

Die Einkünfte werden zur Hälfte angerechnet. Er könnte jeder zeit aufhören er muss ja nicht arbeiten neben der schule. Ab 18 wird dann alles und kindergeld angerechnet, dann endet die elterliche Fürsorge.

Der Job ist als überobligatorisch zu betrachten und vermindert den zu zahlenden Unterhalt nicht.

Solange ein Kind minderjährig ist, hat es einen uneingeschränkten Anspruch auf Barunterhalt vom Elternteil, bei dem es nicht lebt.

Ein eigenes Einkommen müsste es nur unter bestimmten Voraussetzungen für seinen eigenen Lebensunterhalt einsetzen - nämlich nur dann, wenn das Kind im Rahmen seiner Ausbildung bereits zu einer Beschäftigung verpflichtet ist.

  • Würde das Kind lediglich als Schüler einen Nebenjob, Ferienjob o.ä. ausüben, würde dieser in der Regel nicht angerechnet werden, da das Kind ja nicht verpflichtet ist, einer solchen Beschäftigung nachzugehen....
  • Wäre das Kind allerdings bereits Auszubildende(r) und würde ein Ausbildungseinkommen erhalten, so würde dieses (nach Abzug einer Fahrtkostenpauschale von 90 Euro) zur Hälfte auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet. - Denn ein Azubi ist ja im Rahmen seines Vertrages zur Beschäftigung verpflichtet.

Weiterhin,bezahle ich noch für zwei weitere Kinder aus zweiter Ehe Unterhalt! 

Diese werden bei der Unterhaltsberechnung selbstverständlich einbezogen:

Sollte dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" nicht ausreichen, um allen minderjährigen (bzw. privilegierten volljährigen) Kindern die ihnen zustehenden Unterhalte zu zahlen, muss der zur Verfügung stehende Betrag (Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes von derzeit 1080 Euro) auf alle Kinder aufgeteilt werden, anteilig je nach Altersgruppe).

Ab dem 18. Geburtstag des Sohnes kannst du die Zahlungen für ihn an seine Mutter einstellen. 

  • Dann bräuchtest du ihm nur noch Unterhalt zahlen, wenn er selbst seinen Anspruch geltend gemacht hat...
  • ... und der bisher zu zahlende Betrag würde sich in jedem Fall reduzieren.....

Wenn der 450 Euro Job regelmäßig ausgeübt wird in der Regel schon. Allerdings nicht allzuviel. Zunächstmal sind die Werbungskosten / Mehraufwand abzuziehen. In der Regel kann man hier von 90€ ausgehen. Dann ist nur ein Teil anzurechnen weil es überobligatorisches Einkommen ist in der Regel die Hälfte. Und zu guter letzt wird der Betrag noch auf Bar und Betreuungsunterhalt hälftig verteilt. So das man bei ca. (450-90)/2/2 = 90€ landet um die sich der Barbedarf reduziert.

Sobald der Junge 18 wird ändert sich das, da es keinen Betreuungsunterhalt mehr gibt, dann zählt für den Unterhalt auch das Kindergeld voll und das Einkommen der Mutter.





es gibt eine pauschale für aufwendungen für arbeit. die wird vom einkommen abgezogen. der rest der dann übrig bleibt, kann den unterhaltsbetrag um ca. 180 euro vermindern. befrage hierzu noch einmal deinen anwalt.

andere frage: hättest du deinem kind etwas abgeknöpft von dem einkommen an kostgeld, wenn du mit der kindesmutter zusammen leben würdest und sicher die gleichen ausgaben für das kind hättest?