Wird das Kindergeld beim Unterhalt auch anteilig berechnet wenn der Vater das volle Kindergeld erhält?
Hallo,
der Vater meiner Tochter hat mit seiner neuen Partnerin zwei weitere Kinder. Das kleinste ist noch ganz neu. 7 Tage alt. Da sich möglicherweise etwas am Unterhalt meiner Tochter ändert, würde mich Interessieren, ob bei der berücksichtigung seiner in der Ehe lebenden Kinder auch das halbe Kindergeld angerechnet wird oder nicht. Schließlich bekommt er es ja für diese beiden Kinder. Wenn es nicht angerechnet würde, dann ändert sich für uns nichts und wenn schon bedeutet das für meine Tochter 85,-€ weniger im Monat.
Bitte nur Antworten wenn jmd. sowas selbst schon durch hat. Blöde Kommentare könnt ihr euch behalten.
Danke für ernsthafte Antworten im Vorraus.
5 Antworten
Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Beim Unterhalt, den er für euer gemeinsames Kind zahlt, wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. Ebenso verhält es sich beim Kindergeld für die beiden jüngeren Kinder, das ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte zusteht.
Sollte sein Einkommen - das für die Höhe des Unterhaltes relevant ist - nicht ausreichen, um allen Kindern den ihnen zustehenden Mindest-Unterhalt zukommen zu lassen, so muss der zur Verfügung stehende Betrag auf alle drei aufgeteilt werden (anteilig entsprechend der Altersstufe). Dadurch könnte sich der Zahlbetrag für das älteste Kind ggf. reduzieren.....
Wenn er dann nicht mehr nur für 2 sondern für 3 Personen unterhaltspflichtig ist und sein relevantes Einkommen ( ohne Kindergeld ) nicht ausreicht,für jeden unterhaltsberechtigten den zustehenden Unterhalt je nach Altersstufe zu zahlen,dann wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden müssen !
Dann kann es auch passieren das deine Tochter bzw.du für sie weniger Unterhalt bekommt.
Der Unterhaltszahler erhält für 2 Kinder 380 € Kindergelt, es werden also 190 € bei der Unterhaltszahlung, zu seinen Gunsten , berücksichtigt. Da sich ab diesem Jahr das Kindergelt erhöht hat und er vorher auch nur für ein Kind Geld bekommen hat, müsste Ihr Kind jetzt mehr Unterhalt erhalten.
Das Einkommen des Unterhaltszahlers hat sich erhöht, weil er jetzt für zwei Kinder Kindergelt erhält.
So rum gedacht mag das Stimmen, aber das wird nicht berücksichtigt. Wurde es ja bisher auch nicht. Das wäre auch nicht fair, da das ja den beiden kleinen auch zusteht. Genauso wie meiner Tochter ihres Zusteht.
Irgendwie reden wir beide aneinander vorbei. Bei dem Kindergeld welches Sie erhalten, für Ihr Kind, hat sich doch nichts geändert auch wenn der Unterhaltszahler ein zweites Kind in zweiter Ehe bekommen hat. Warum sollte dann Ihr Kind weniger Unterhalt bekommen?
Das Kindergeld für seine beiden Kinder die bei ihm leben erhöht nicht sein Einkommen
weil jetzt drei Kinder unterhaltsberechtigt sind, und auch ebenfalls die Mutter des 7 Tage alten Kindes und somit weniger Geld da ist
Du hast Recht, da habe ich mich geirrt.
Kindergeld ist kein Einkommen für den Unterhalt anderer Kinder
nur dass ich dich verstehe.. also dein Ex hat mit einer neuen frau Kinder und bekommt für diese kindergeld. und du fragst ob du bzw dein kind etwas davon abbekommt. wenn das so richtig ist ist die Antwort Nein. es ist ja kein zusätzlicher verdienst des Vaters sondern geld für seine kinder mit der neuen frau. und seine neuen kinder müssen deinem kind ja keinen Unterhalt zahlen
Nein das ist nicht richtig.
Es geht darum das die Unterhaltsmasse für alle 3 Kinder theorethisch ein Mangelfall wäre. Aber da bei der Unterhaltsberechnung immer die hälfte des Kindergeldes abgezogen wird, da der Vater das Kindergeld bei getrennt lebenden Partnern ja nicht selbst bekommt, fände ich es unfair wenn diese Berechnung auch so stattfindet für die beiden Kinder die bei Ihm leben und er das Kindergeld ja schon bekommt.
Weil einfach so sich der Unterhalt für meiner Tochter kleiner werden würde. Sonst würde sich nichts ändern.
Damit meinte ich das das oben Falsch verstanden wurde.
Das Kindergeld für die beiden Kinder die bei ihm leben erhöht nicht sein Einkommen. Dien Zahl der Unterhaltsberechtigten steigt auf 4 Personen, da die Mutter des Babys ja auch drei Jahre lang unterhaltsberechtigt ist und somit ist weiniger Geld zu verteilen, das bedeutet weiniger Geld sprich Unterhalt für ihre Tochter. Er rutscht zwei Stufen nach unten in der Düsseldorfer Tabelle
Das ist richtig, das Kindergeld erhöht nicht sein Einkommen und bleibt ausschliesslich in der neuen
Familie
Der Unterhalt für ihre Tochter wird weniger weil der Vater jetzt mehr Unterhaltberechtigte hat, ganz einfach. Das Kindergeld für die beiden Kinder aus der neuen Ehe zählt nicht zum Einkommen des Vaters und nicht in die Berechnung mit einbezogen
Seine Unterhaltspflicht richtet sich nach seinem Einkommen. Das Kindergeld ist kein Einkommen und wird deshalb nicht mitgerechnet.
Dann schauen sie sich mal die Düsseldorfer Tabelle an.
Das Kindergeld wird zur Hälfte vom Unterhalt der in der Tabelle steht abgezogen.
Kindergeld ist deswegen trotzdem kein Einkommen.
Bei einer Mangelfallberechnung ist das Kindergeld bereits eingerechnet.
Das wird dann nicht noch extra abgezogen.
Ja für das Kind für dass er Unterhalt zahlt, aber das Kindergeld der beiden anderen zählt nicht
Wieso den 190€. Ich habe ja nur ein Kind das bei mir lebt. Zwei leben bei Ihm. Nein mehr wird es sicherlich nicht das Einkommen hat sich ja nicht geändert.