Unterhalt KITA Gebühren, Neue Familie

1 Antwort

Die Kitagebuehren gehoeren zu den Unterhaltskosten der Kinder dazu. Und der Unterhalt der Kinder wird ja bei der Berechnung wohl beruecksichtigt, oder? Sprich, bei der Unterhaltsberechnung werden ja bereits die 3 Kinder beruecksichtigt und dass du ihnen Unterhalt schuldest (wahrscheinlich weniger als der Mindestunterhalt denke ich mal, bei 5 unterhaltsberechtigten Kindern muesste man ansonsten ja mehr als gut verdienen). Ausser dem angerechneten Unterhaltsbetrag kriegen die Kinder ja auch noch Kindergeld. Aus diesem Geld ist alles notwendige zu finanzieren (Nahrung, Unterkunft, Betreuung, Schulmaterialien, Schulfahrten, Urlaub usw). Von daher koennen die Kosten fuer den Kindergarten nicht nochmals angerechnet werden.

Daher denke ich, dass es so korrekt ist.