1.500 € Weiterbildungsprämie Pfändbar?

3 Antworten

Ich würde davon ausgehen, dass das nicht pfändbar ist da diese Prämie zweckgebunden ist. Eventuell wird der Betrag auch garnicht direkt an dich sondern an den Bildungsträger ausgezahlt. Ich würde mit dem Jobcenter darüber reden.

Wenn Du ein Pfändungsschutzkonto hast, werden alle Zuflüsse, die über den Freibetrag hinausgehen, von Deinem Kreditinstitut einbehalten und dem Gläubiger ausgezahlt.

Wenn du in der Insolvenz bist, musst du JEDEN Geldeingang mitteilen. Das ist ja der Sinn der privaten Insolvenz, dass eben auch deine Gläubiger eine Chance haben eine Quote ersetzt zu bekommen.