Umschulung - Prüfung nicht bestanden?

2 Antworten

Mein Mann hat die letzten 2 Jahre eine Umschulung zum Anwendungsentwickler gemacht und hat nun die Prüfung nicht bestanden. Den schriftlichen Teil nicht, das Fachgespräch (das war diesen Dienstag und da haben sie ihm das Gesamtergebnis mitgeteilt) schon. Er ist Ire und die Fragestellungen im schriftlichen Teil hatten es in sich. 

Ich hatte am 16.Juni mein Fachgespräch und ich dachte die schriftliche Prüfungen der Vorgängergruppe war schwer aber selbst die Einserkandidaten haben geflucht.

Sein Praktikumsbetrieb möchte ihn ab August oder September übernehmen. Das möchte er natürlich gerne machen. Die Prüfung will er erst nächsten Sommer auf eigene Faust wiederholen, da seine Firma zur Zeit an einem größeren Projekt arbeitet. Der Bildungsträger möchte aber natürlich gerne, dass er nochmal ein halbes Jahr dranhängt.

Natürlich kann man die Prüfung wiederholen aber wenn man zu lange wartet ist man raus aus der Materie/Theorie!

Ob man so lange mit der Prüfung warten darf, sollte abgeklärt werden mit der Träger und der zuständigen Kammer.

Er sollte/kann froh sein wenn er noch ein halbes Jahr bezahlt üben kann. Nicht jedem Umschüler wird das bezahlt.

Er will aber lieber Geld verdienen und nicht weiter vom Amt abhängig sein. 

Kann ich verstehen, aber wichtig ist die abgeschlossene Ausbildung.

Nach Beendigung der Umschulung sind ja noch 30 Tage ALG1 offen, bekommt man die auch bei nicht bestandener Prüfung? 

Das hier dürfte auch bei Abbruch oder nichtbestandener Prüfung zutreffen:

Während der Umschulung wird nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit vom Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn sich dieser bereits seinem Ende zuneigen sollte, bleibt außerdem immer ein Restanspruch von 30 Tagen bestehen. So haben die Teilnehmer nach der Beendigung der Maßnahme immer noch einen Monat zur Verfügung, um eine Arbeit im neuen Beruf zu suchen. Sollte zu Beginn der Weiterbildung jedoch der Anspruch bereits unter 30 Tagen liegen, bleibt nur noch der am Anfang der Umschulung bestehende Restanspruch, der jedoch während dieser Zeit nicht weiter vermindert wird.

http://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/

Die Umschulung endet mit bestehen bzw. nichtbestehen der Prüfung.

Ist die Umschulung jetzt zuende oder endet sie zum Vertragsende mit dem Bildungsträger (31.8.)? Danke für Eure Antworten

Meine Umschulung sollte ursprünglich bis zum 2. Juli gehen, dan man aber nie weiß wann genau die Prüfungen der IHK sind ist das nur ein voraussichtliches Ende.

MfG

Johnny

Es könnte zb auch eine Alternative geben wen zb Die Firma die ihn einstellen will bereit ist ihn zb als Umschühler für die 6 Monate zu nehmen Daurch kann er zb Entweder 400€  zusätlich verdienen aber er muß dan leider in die normale Berufschuhle.