1,47?promille mpu?

3 Antworten

Hier müsste zunächst einmal gefragt werden, welche Gesetzbarkeiten für die erste Fahrt mit 0,58 % + Unfall seinerzeit zum tragen kam. Wenn Du schon damals nach Paragraf 316 StGB verurteilt wurdest ( Fahren unter Alkohol mit alkoholbedingter Fahrunsicherheit ) , dann beginnt die Anlaufhemmung von 3 Jahren erst ab Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, wenn sie seinerzeit schon mit Sperrfrist entzogen wurde.

Daher wäre es hier für Dich sinnvoll, Deinen Antrag auf Wiedererteilung der FE unbedingt schriftlich bei der Führerscheinstelle zurückzuziehen und erst mal die damaligen Amtsdokumente sorgfältigst zu prüfen. Durch rechtzeitige / unmittelbare Zurücknahme Deines aktuellen Wiedererteilungsantrages kannst Du im Zweifel wenigstens erreichen, das die alte Geschichte ggf. nicht doch in diesem Antrag verwertet werden könnte. ( 2005 + 3 + 10 Jahre ) wäre ja mindestens schon 2018.

So kann die alte Sache erst mal absolut sicher aus der Verwertungsfrist auslaufen, bevor Du danach erst einen Antrag auf Wiedererteilung stellst.

Also erst mal schauen nach damals :

- wann genau erlangte das damalige Urteil seine Rechtswirksamkeit

- nach welchen Gesetzen / Paragrafen wurdest Du damals verurteilt ?

- gab es ein Fahrverbot, oder wurde die FE damals nebst Sperrfrist entzogen ?

- bei damaligem Entzug samt Sperrfrist : wann genau wurde Dir die Fahrerlaubnis seinerzeit wiedererteilt ?

Rahul112 
Fragesteller
 10.07.2018, 00:15

Viele. Dank.das war damals Ordnungswidrigkeit 1 Montag verbot.laut Auszug von KBA ist schon längst getilgt.

lG

Parhalia2  10.07.2018, 00:52
@Rahul112

Dann kann es ja wirklich nur eine " einfache " Owi gewesen sein. Selbst eine " schwere " Owi müsste aber spätestens nach 5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist aus den Fahreignungsregistern gelöscht werden, wenn damals wirklich keine isolierte Sperrfrist angeordnet wurde, und seither auch bis zum jetzigen Vorfall 2017 kein eintragungspflichtiger Verstoss mehr erfolgte.

Somit dürftest Du Dich hier wieder als " Ersttäter " bezeichnen .

Deinen Antrag auf Wiedererteilung hast Du übrigens formal zu früh gestellt, denn erst 6 Wochen oder 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist ist so was meines Wissens nach möglich.

Rahul112 
Fragesteller
 10.07.2018, 07:59
@Parhalia2

Danke für schnelle Antwort.wird eine MPU angeordnet?mit 1,47 Promille?ohne Unfall Routine Kontrolle?wohne in Baden Württemberg.

Parhalia2  13.07.2018, 19:43
@Rahul112

Leider kann ich es Dir nicht garantieren, aber wenn Deine Fahreignungsakten absolut sauber sind, könntest Du mit etwas Glück noch mal um eine MPU herum kommen.

Es kommt nun darauf an, ob Dir die FSST nicht doch noch Missbrauch von Alkohol zu unterstellen versucht.

Rahul112 
Fragesteller
 13.07.2018, 21:25
@Parhalia2

Fahreignungsakten absolut sauber sind,?was meinst du damit?wie gesagt TF von 2005 müsste längst raus sein.

Parhalia2  13.07.2018, 22:25
@Rahul112

Du hast Dir seither nie wieder verkehrsrechtlich , wie strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen.

Bei 1,47 Promille ist es halt ein gewisser Grenzbereich für eine FSST auch für Ersttäter laut Aktenlage. Die Behörde muss hier zwar nicht einschreiten, aber sie könnte zumindest versuchen, Dir eine Uneignung wegen unterstellten Alkoholmissbrauchs / wegen längeren Alk - Missbrauchs ungeübter Resistenz gegen Alkohol , dennoch eine MPU reinzudrücken.

Deswegen kann ich Dir keine " garantierte " Antwort geben, weil selbst die FeV hier gewisse Erachtensspielräume zumindest in der Verdachtskonstruktion erst mal lässt.

Rahul112 
Fragesteller
 14.07.2018, 13:47
@Parhalia2

Nach erste TF von 2005 danach Gabs nur wegen zuschnell fahren und einmal Handy am Steuer Strafe.die sind aber schon länger verjährt.falls die mir ne MPU Anordnen kann ich was dagegen machen?

Rahul112 
Fragesteller
 16.07.2018, 20:18
@Parhalia2

Hallo eine frage wiedererteilung habe ich am 22.3.18 gemacht.sperre geht bis zum 22.10.bis heute keine Antwort.warum dauert das solange ob ich MPU muss oder nicht.

Parhalia2  17.07.2018, 00:34
@Rahul112

Sagte ich Dir auch bereits.... Du hast Deinen Antrag formell schlicht zu früh gestellt.

Ich weiss es jetzt nicht "ad hoc" genau, aber den Antrag auf Wiedererteilung kannst Du erst zwischen ca. 6 - 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist formal korrekt bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.

Dein Antragsgesuch laut Datierung in Deiner Fragestellung kam also DEUTLICH zu früh.

Deswegen bekamst Du noch keine Rückmeldung und müsstest Deinen Antrag ggf. Form- / und Fristgerecht noch mal schriftlich stellen.

Die genauen Vorlauffristen müssten sich recht einfach in dieser Thematik online recherchieren lassen. ( so ist es in DE bei der Bürokratie in den Regeln für Amtsverfahren unterschiedlicher Art jeweils gesetzlich vordefiniert )

Rahul112 
Fragesteller
 17.07.2018, 08:48
@Parhalia2

danke für die Rückmeldung

ich habe doch Brief bekommen FSST wo stand das ich 6 Monate vorher Antrag stellen kann.

Hallo.

Das ist sehr grenzwertig, das das alte zwar gelöscht ist, aber die Akte noch bei der Führerscheinstelle ist. Jetzt ist von1,1, ab beim 2. mal und 1,6 beim1 Mal.Ich kann so nicht sagen wann die vorletzte Gültigkeit von 0,6 und 0.5 und 1,5 1966 das weis ich noch.

Die melden sich erst nach Rechtskraft des Verfahrens. Da hilft nur warten. Mind. 500E str,+geb. 2 Punkte.

Mit Gruß

Bley 1914

Rahul112 
Fragesteller
 10.07.2018, 17:36

Danke aber ich verstehe Nicht Was du meinst.Mpu wird doch erst nach 1,6 Promille angeordnet.bei mir waren es aber 1,47 Promille trotzdem MPU?

Bley1914  10.07.2018, 17:52
@Rahul112

Ja, das kann aber die Akte von damals ist noch in der Akte. Auch gelöschte werden in der Führerscheinakte eingeheftet.

Außer Führungszeugnis ist nur 3 Monate. Ich war mal eine Zeitlang da als Vertretung von der Gemeinde zum Führerscheinstelle.

Bei mir würde nichts passieren. Ich hab später TAXI gefahren und mit 23 Punkte den P.Schein noch verlängert bekommen. Zusammenarbeit ist gut, aber sollte nicht nach außen.

Rahul112 
Fragesteller
 10.07.2018, 18:01
@Bley1914

Ok haben aber es gibt doch verwertungverbot oder?straftat spätestens nach 10 Jahren wird gelöscht?oder liege ich hier falsch?

Bley1914  11.07.2018, 10:43
@Rahul112

Ja, aber auch viel Ermessen. Braucht nur einer zu sagen Na ja, der schubst auch keinen weg. Hier beim Landkreis eine Frau die ist sehr streng einer der meine Sachen bearbeitet den kenn ich gut, da läuft das besser.

Rahul112 
Fragesteller
 11.07.2018, 18:47
@Bley1914

ok cool.ich mach mir nur sorgen WEGEN MPU.hab letztens da angerufen sie sagte mir es ist in Bearbeitung.alle Unterlagen sind da.ich bekomme von ihr ne nachreicht.

Je höher der Blutalkohol-Wert desto geringer die Leistungsfähigkeit und desto höher das Unfallrisiko. Deswegen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille eine MPU an. Gleiches gilt bei wiederholten Alkoholfahrten schon ab 0,5 Promille oder wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch oder gar Alkoholabhängigkeit vorliegt.

Rahul112 
Fragesteller
 09.07.2018, 23:44

Bin ich jetzt Wiederholungstäter?

Rahul112 
Fragesteller
 09.07.2018, 23:51
@Rahul112

Was meinen Sie?ja oder nein?

Rahul112 
Fragesteller
 16.07.2018, 19:51
@Rahul112

Hallo eine frage wiedererteilung habe ich am 22.3.18 gemacht.sperre geht bis zum 22.10.bis heute keine Antwort.warum dauert das solange ob ich MPU muss oder nicht.

Hagrid2018  09.07.2018, 23:45

eigentlich ja ...aber steht nirgendwo was ...nein

Rahul112 
Fragesteller
 16.07.2018, 20:17
@Hagrid2018

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Hallo eine frage wiedererteilung habe ich am 22.3.18 gemacht.sperre geht bis zum 22.10.bis heute keine Antwort.warum dauert das solange ob ich MPU muss oder nicht.

Hagrid2018  09.07.2018, 23:56

Nein..