1,34 Promille im Blut (Alkohol)

9 Antworten

Was Du bekommen hast ist ein "Strafbefehl"

Den kann man akzeptieren und dann wird es so.

Du kannst auch Widerspruch einlegen udn dann geht es vor Gericht.

Das kann zu einer Verbesserung, aber auch zu einer Verschlimmerung führen.

Gehe mit dem Strafbefehl zum Anwalt. Der wird Dir sagen, ob ein Widerspruch Erfolgsaussichten hat.

Wenn es ie erste Straftat dieser Art ist, gibt es tatsächlich Möglichkeiten, wenn der FührerscheinentzugExistenzbedrohend ist.

Hallo ralfklaus

alle die geschrieben haben, dass du die Sperrzeit NICHT verkürzen kannst haben keine Ahnung!

schau mal hier rein

http://www.tuev-sued.de/pluspunkt/verkuerzung_der_sperrfrist2

es ist durchaus möglich die Sperrzeit für 1-3 Monate zu verkürzen, das kostet aber nicht gerade wenig.

würde sich ca. 600€ für 1 Monat für dich lohnen?

dann solltest du die Seite und deren Reiter genau durchlesen

Widerspruch - gegen etwas das du klar begangen hast ? Erscheint mir recht doof.

Das ist wie lügen obwohl man weiß dass der gegen über die wahrheit kennt.

Sitz die Zeit ab, soll dir ehrlich gesagt ne Lehre sein, hast glück dass nichts schlimmeres passiert ist - !

Meiner Meinung nach solltest du nie wieder den Führerschein kriegen! Ich bin auch nicht gerade ein Geschwindigkeitsapostel und fahre auch gerne schnell, aber mit Alkohol am Steuer...das geht gar nicht!!! Wegen solchen Leuten wie dir lebt meine Mutter nicht mehr.

Und ja, du kannst die Frist verkürzen, kostet aber verdammt viel. Hast du auch nicht anders verdient.

kann man nicht verkürzen! Das ist schon das absolute Minimum

ginatilan  06.05.2014, 23:10

Unsinn