Wie lange Führerscheinentzug bei 1,3 Promille?
Ich habe vor über ne Woche mein Führerschein abgenommen gekriegt wegen Alkohol am Steuer. Wurde angehalten und direkt ins Krankenhaus mit genommen, mir wurde Blut abgenommen und vor 3 Tagen hab ich mit bekommen von der Polizei das ich 1,3 Promille hatte. Meine Frage ist jetzt ich bin 23 Jahre alt habe mein Führerschein seit 4 bis 5 Jahren bin nicht in der Probezeit habe keine Punkte oder sonst welche Anmerkungen das ist das erste mal das mir sowas passiert ist. Ich will wissen wie lange mein Führerschein weg ist und was auf mich alles zu kommen könnte und was für Möglichkeiten es gibt so kurz wie möglich den Entzug zu verkürzen. Und was ich alles dagegen machen kann. Ich würde mich sehr freuen auf eure Tipps.
6 Antworten
Und hoffentlich MPU auch wenns jetzt nicht mehr so heisst aber mit 12 Monaten wirdst du rechnen müssen was bei so einem Blutalkoholwert auch mehr als berechtigt ist.
Verkürzen wirst du sowas nicht können max wird man dir ggf da es ja dein erst entzung ist eine kleine Zeitspanne geben in der du dir quasi aussuchst wann du ihn abgibst sind so um die 3 Monate meistens in denen man wählen kann
Mein Führerschein wurde schon an diesem Tag abgenommen wo die mich kontrolliert haben.
eine kleine Zeitspanne geben in der du dir quasi aussuchst wann du ihn abgibst sind so um die 3 Monate meistens in denen man wählen kann
Das gibt es nur bei einem "Fahrverbot". Hier handelt es sich aber um einen Entzug!
Verkürzen wirst du sowas nicht können
aber selbstverständlich!!!
google mal nach "Sperrzeitverkürzung" bevor du hier so ein Unwissen verbreitest
Hallo ralfklaus
Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:
1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.
2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)
3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.
4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.
5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.
6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.
7.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen
Ein Jahr und ich hoffe noch länger. Möglichkeiten, um zu verkürzen gibt es nicht. Du gefährdest mit Alkohol am Steuer nicht nur dich, sonder vielmehr die unschuldigen Menschen, die durch dich zu Schaden zu kommen.
Möglichkeiten, um zu verkürzen gibt es nicht
du hast keine Ahnung
Entzug der Fahrerlaubnis von ca. 12 Monaten, Geldstrafe etwa 1 Netto-Monatseinkommen.
Ca. 3 Monate vor Ablauf der verhängten Sperrfrist vom Gericht beantragst Du deine Fahrerlaubnis neu, um diese pünktlich nach Ablauf der Sperrfrist neu erteilt zu bekommen.
Geldstrafe und sicher 12 Monate Führerschein weg und machen kannst Du nichts dagegen.