125er Leichtkraftrad/Motorrad Steuerfrei bzw Zulassungsfrei?
Hallo,
Ich habe im Internet ne Menge gelesen und das ist alles sehr verwürrend...
Manche sagen : "Neee man muss keine Zulassung haben und auch keine Steuern" die anderen sagen das genaue gegenteil.
Ein weiterer Punkt ist, dass diese Forenbeiträge alle sehr alt sind, und weil anfang 2013 ja so einiges geändert wurden, weis ich nicht mehr was ich glauben soll.
Hoffe ihr konntet mit folgen :D
MFG Jan
2 Antworten
Du kannst entweder der Fahrzeugzulassungsverordnung glauben oder irgendwelchen Internettrollen, mir würde die Entscheidung jedenfalls nicht schwer fallen.
Aussage der FEV:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Kraftfahrzeugarten:
c) Leichtkrafträder
Der Vollständigkeit halber noch die Aussage der Internettrolle: Du hast ein Kennzeichen, also ist das eine Zulassung.
Entscheide selbst, wem du glaubst.
Sry für den Schreibfehler oben, die FEV gibts auch, hat damit aber nichts zu tun. Quelle ist die FZV, § 3 Abs.2 Nr. 1c, siehe z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php
Okay
aber unten steht bei "stand/letze Änderung" der stand sei von 2006 bzw 2011...
Deshalb weis ich nicht recht ob das noch gilt.
MFG Jan
Quellen gibts warscheinlich hunderte, kannst dir auch eine gedruckte Fassung besorgen, läuft alles aufs Gleiche raus. Dass mehrere Jahre keine neuen Änderungen dazukamen, sagt nichts über die Aktualität aus, zumal es durch sämtliche Medien gegangen wäre, wenn Leichtkrafträder plötzlich zulassungs- und damit steuerpflichtig wären.
Richtig ist dass man bei ner 125er keine Kfz- Steuer bezahlen muss. Das man die nicht zulassen muss ist aber Unfug, keine Ahnung wie man darauf kommt.
keine Ahnung wie man darauf kommt.
Die Frage stelle ich mir bei deiner Antwort auch gerade, denn nach §3 FZV fallen Leichtkrafträder unter die zulassungsfreien Fahrzeuge. Kann mir als Erklärung höchstens vorstellen, dass du das Zuteilen eines Kennzeichens bei der Zulassungsstelle mit einer amtlichen Zulassung verwechselst.
Wenn du der Meinung bist, dass sich die Fahrzeugzulassungsverordnung irrt, darfst du das aber gern ausführlicher begründen.
Okey, aber von was für einer Art von Zulassung ist hier die Rede wenn es sich nicht um die beim Landratsamt handelt?
Zulassungsfreie Fahrzeuge haben garkeine Art von Zulassung. Sie sind, wie der Name schon sagt, zulassungsfrei. Die 125er-Fahrer können das nicht unterscheiden, wesshalb es immer heißt, Leichtkrafträder wären zulassungspflichtig. Und seit der Fahrzeugbrief in "Zulassungsbescheinigung Teil 2" umbenannt wurde, ist die Verwirrung perfekt, weil da ja das Wort "Zulassung" auftaucht.
Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug, man meldet es genauso in der Zulassungsstelle an und bekommt auch ein amtliches Kennzeichen, nur mit dem Unterschied, dass man statt einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 lediglich eine Betriebserlaubnis hat und keine KFZ-Steuer zahlt.
Hi,
Danke für deine schnelle Antwort.
da es hier mal wieder verschiedene aussagen gibt, währe es cool wenn du mir mal ein Link deiner Quelle senden könntest.
Ich glaube dir, ich hoffe du verstehst mich :)
MFG Jan