Kurzzeitkennzeichen/Tageszulassung für 125er Motorrad (Leichtkraftrad)?
Moin Leute,
Habe mir eine neue Aprilia RS (4 Takt; Euro 4) zugelegt.
Diese muss allerdings noch dieses Jahr zugelassen werden aufgrund einer EU-Regelung.
Da ich meinen A1-Führerschein wahrscheinlich erst Richtung März oder April bekomme macht eine ganzjahres Bzw. Saisonzulassung erstmal keinen Sinn, wichtig ist das sie ihre Erstzulassung noch dieses Jahr hatte.
Dementsprechend kommt für mich ein/e Kurzzeitkennzeichen/Tageszulassung infrage.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage was brauche ich um das Motorrad anzumelden an Versicherung usw., Weiß nicht wie das funktionieren soll, im Internet steht fast nichts.
danke schonmal im Voraus
jasper
3 Antworten
KZK wird nicht als Zulassung gewertet, dient das Ding doch nur für die eine Fahrt.
Und wieso Internet, es wird doch wohl einen Berater/Makler an der Ecke für Dich da sein. Ansonsten solltest Du Deinen Onliner wechseln. Viel Glück.
Was spricht gehen eine Saisonzulassung ab März jetzt schon, mit kostenfreier Ruheversicherung bis dahin?
Welche SF-Klasse steht denn zur Verfügung?
habe es mit einer Saisonzulassung für den Dezember und den Januar gemacht für 20 Euro da das Fahrzeug eh erst ab März oder April bewegt wird. Danke
im Internet steht fast nichts.
Ist das ein Witz? Das Internet ist voll damit. Zum Beispiel hier:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/
Und ob das mit dem Kurzzeitkennzeichen so wirklich funktioniert (und noch dazu günstiger ist), finde ich ebenfalls fraglich...
Hierfür gibt es Versich.vermittler, für die ist dies Alltag... ;-)