Reifen mindestprofiltiefe 125er
Hallo, Ich habe in anderen Beiträgen schon oft eine gesetzliche Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm gelesen. Dies hat sich jedoch meist auf größere Motorräder bezogen. Teilweise stand jedoch auch 1 mm. Da ich eine Yamaha YZF-R125 fahre und mein Hinterreifen ziemlich abgefahren ist und dies ja eigentlich ein ?Leichtkraftrad? ist, wäre es nett, wenn mir jmd. die gesetzliche Lage bei 125er sagen könnte. p.s. bitte nur antworten wenn ihr euch sicher seid... danke HungryDoctor
2 Antworten
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe gilt für alle sich im Verkehr bewegenden Fahrzeuge und ist genormt auf 1,6 Millimeter. Das heißt das sich alle Motorräder, Autos und LKW's daran halten müssen. Übrigens gilt diese Tiefe auch bei Winterreifen, allerdings ist die Empfehlung mindestens 4 mm Profil zu haben, da der Reifen sonst bei Schnee zu schlechten Grip hat (Winterreifen).
Die gesetzliche mindestprofiltiefe von Leichtkrafträdern und allem mit weniger Kubikmeter ist, das es mindestens 1mm sein muss. Das ganze wird auch extra in der Fahrschule erklärt. Zu empfehlen ist jedoch mehr