11 Monate Freiheitsstrafe - Offener Vollzug?

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Doofe Situation. Zu den 11 Monaten kommt jetzt noch die neue Verurteilung. Das werden auch nochmal 6-9 Monate.

Gab es schon eine Anhörung? Die muss wegen des Bewährungswiderrufs zwingend erfolgen.
Mit ganz viel Glück und einem Anwalt (ja, ich weiß ihr könnt ihn Euch nicht leisten - aber der wäre jetzt mehr als sinnvoll) könnte es eine Bewährungsverlängerung bzw. eine 2. Bewährung geben. Aber das bekommt Ihr alleine nicht hin.

Aber in jeden Fall soviel Schuldentilgung wie möglich. Das kommt vor Gericht immer richtig gut an. Und eine plausible Darlegung wie so etwas in Zukunft vermieden wird! Ebenfalls ganz, ganz wichtig.

Offener Vollzug ist fast sicher. Das heißt aber nur, dass er sich in der JVA halbwegs frei bewegen darf. Das andere wäre "Freigänger". Das sind die Leute die tagsüber und ggfs. auch am Wochenende die Anstalt verlassen dürfen. Das wäre bei Deinem Freund nur denkbar, wenn absolut keine Bedenken seitens der Haftanstalt da wären und der Arbeitsplatz in enger räumlicher Nähe zu erreichen wäre.

Wünsche Euch viel Glück.

wiki01  04.04.2021, 19:41
könnte es eine Bewährungsverlängerung bzw. eine 2. Bewährung geben

Sicher nicht bei einschlägiger Straftat.

NonNam  04.04.2021, 19:42
@wiki01

Mh. Wie ich schrieb "mit ganz viel Glück". Und ich habe hier im Bekanntenkreis jemanden, da hat es geklappt. Allerdings ging es da um BTM.

Amethyst999 
Fragesteller
 05.04.2021, 00:15

Soll er , bevor er die Strafe antritt, dort vor ort ehrlich sein und sagen, dass es noch 3 Fälle im Jahr 2020 begangen hatte oder soll es dich dort nicht dazu äußern? Wenn er dort schweigen soll, darf, dann nehmen wir uns Dienstag anwaltlichen Rat und schauen dann wie wir vorgehen. Danke für deine Antwort.

NonNam  05.04.2021, 11:36
@Amethyst999

Hm. Ich muss nochmal nachfragen.

Also Dein Freund hat mehrfach betrogen. Er wurde wegen gewerbsmäßigem (nicht "gewerblicher") Betrugs zu 11 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden? Die Bewährungsauflagen hat er nicht eingehalten. Daraufhin wurde die Bewährung nach einer Anhörung widerrufen?

Soweit richtig?

Und darüber hinaus hat er in der Bewährungszeit erneut Betrugsstraftaten begangen, die noch gar nicht angeklagt wurden?

Amethyst999 
Fragesteller
 05.04.2021, 22:39
@NonNam

Genau richtig. Es ging darum, dass die Auflage war ein Therapeuten (Suchtberatung) aufzusuchen um weitere Straftaten zu vermeiden, leider hat ihm diese Beratung in den Abständen nichts gebracht und er hat es hingeschmissen, fahrlässig wie man nun erkennt. Eine Suchtklinig wäre da meiner meinung nach angebrachter gewesen. Er muss am kommenden Fr in die JVA. Fall Sie denken, man kann da noch etwas machen, oder wie man da weiter vorgehen könnte wegen den noch nicht angeklagten Straftaten (die 3 Fälle) , lassen Sie es mich wissen. Danke Ihnen im vorraus.

NonNam  05.04.2021, 22:49
@Amethyst999

Ach menno. Super blöd gelaufen. Warum war bei der Bewährungsanhörung kein Anwalt dabei? Hätte eigentlich sein müssen.
Also wird er jetzt für 11 Monate in den Knast gehen. Daran wird sich nun nichts mehr ändern lassen. Du machst Dich jetz mal kundig zum Thema Halbstrafenerlass (sehr unwahrscheinlich) und 2/3 Entlassung (wenn er sich benimmt, sehr wahrscheinlich).

Problematisch werden die neueren Betrüge. Hier muss das "gewerbsmäßige" weg. Das wird vermutlich nur ein Anwalt schaffen.

Er kann sich gut führen und alle Auflagen erfüllen, sonst nichts.

Viel Spass mit ihm.....

Ich höre hier 1000 Sachen, die er will.

Ich wette, davon wird nix passieren....

Amethyst999 
Fragesteller
 04.04.2021, 18:55

Niemand ist perfekt. Jeder sollte so akzeptiert werden wie er ist, solange er sich ändern wird bzw ändert. Und es hat sich schon einiges geändert, besonders bei der Schuldentilgung.

Bewährungsauflagen nicht erfüllt ( sprich Bewährungsversager ) und !! erneut straffällig geworden - bedeutet er wird noch einen "Zuschlag" auf die ursprüngliche Strafe von 11 Monaten erhalten.

Und diese Strafe dann nach 2/3 der Zeit erneut zur Bewährung ausgesetzt zu erhalten? Von dem Wunsch solltet Ihr euch eher verabschieden -den halte ich für recht unrealistisch.

Und .... wie kommst Du darauf, dass ihm offener Vollzug gewährt werden könnte / wird?

Sorry - aber eine Gefängnisstrafe ist kein Wunschkonzert.

Nun ja, erst die Strafmilderung aufgrund vorhandener Sucht gerne annehmen, dann jedoch die Therapie als Bewährungsauflage nicht durchführen.

Offener Vollzug, würde ich nicht unbedingt als sicher ansehen ohne Arbeitsplatz in JVA-Nähe.

Du musst den Tatsachen ins Auge sehen und darfst dir nichts vormachen.

Er bereut es sehr.

Einen shice bereut er. Er ist ein Bewährungsversager. Er bereut höchstens, dass man ihn (wieder) erwischt hat. Erst wenn dir das klar ist, kommst du weiter.

Es gibt im Moment nichts, was du oder ihr machen könnt, um den Nachschlag zu mildern. Auch eine 2/3—Strafe kann ich bei einem Bewährungsversager nicht sehen. Sorry, aber es hilft dir nichts, wenn ich mit Wattebällchen werfe.