Was geschieht bei Straffälligkeit mit bzw. trotz 24 Monaten Bewährungszeit?!
Hallo Comunity,
wir waren vor ca. 3 Monaten im Gericht und haben eine Verhandlung verfolgt.
Das Resultat dieser Verhandlung (Betrug in mehreren Fällen) war eine Bewährungsstrafe von insgesamt 24 Monaten auf 4 Jahre. Der Angeklagte hat während der Verhandlung in der JVA gesessen und müsste mittlerweile wieder auf freiem Fuß sein, da er nur noch ein paar Tage abzusitzen hatte.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte nachweislich spielsüchtig sei und mit der aktuellen Haftstrafe von 4(?!) Monaten offensichtlig nachhaltig beeindruckt sein sollte. Ein sehr positive Sozialprognose und der Wille eine Therapie zu machen führten zu dem milden Urteil (mehrfach einschlägig vorbestraft). Als Bewährungsauflage gab es Sozialstunden (ich glaube 100) und eben die Auflage eine Therapie zu machen.
Nun aber zu meiner Frage:
24 Monate ist doch das absolute Maximum, was es an Haftstrafe auf Bewährung geben kann, oder ? Also es darf nix mehr dazukommen, sonst wird ALLES in Haftstrafe im Gefängnis umgesetzt oder ? Also selbst, wenn der junge Mann jetzt nur eine Anzeige erhalten würde wegen Betrugs (natürlich begangen nach dem Urteil) und sonst allen Auflagen folgen würde wie Therapie, Sozialstunden etc. dann ginge es für lange Zeit ins Gefängnis oder ?
Welche Szenarien gibt es da ? Wir haben darüber eben im Unterricht heftigst diskutiert und es gibt verschiedenste Meinungen.
Wenn er einen Betrug geht, sonst aber alles einhält, dann wird das Gericht keine Strafe verhängen, da er ja eine Therapie gemacht hat (nach der potentiellen Tat) und in der Folge hoffentlich straffrei bleibt. -> Keine weitere Strafe
Eine weitere Strafe könnte noch in das Urteil mit einbezogen werden und es bleibt bei den 24 Monaten auf Bewährung, wenn alle Auflagen eingehalten worden sind. Die Tat würde noch wg. der Spielsucht, die hoffentlich bis dahin therapiert worden ist, mit einbezogen werden - Keine weitere Strafe
Eine weitere Straftat während der Bewährung - keinerlei Ermessungsspielraum für das Gericht. Hier wird sofort der Haftantritt von 24 Monaten + Strafe für den neuen Fall / die neuen Fälle veranlasst
Gibt es noch mehr Varianten von euch ? hat da jemand genauere Ahnung, auch wenn man es wahrscheinlich nicht pauschalisieren kann und von Fall zu Fall anders ist.
Danke für eure Meinungen + Hilfen.
4 Antworten
Bewährung heißt:
Wenn er innerhalb der Bewährungsfrist - das sind hier 4 Jahre - erneut straffällig wird (egal wie), muss er die gesamte Strafe absitzen - also die vollen 2 Jahre. Dazu kommt dann noch die Strafe für die neue Tat.
Bewährung kann nur bis zu maximal 2 Jahren Haft verhängt werden - das ist vollkommen richtig.
ABER: Während der Bewährungszeit darf sich der Verurteilte absolut KEINE weitere Straftat leisten, denn dann könnte die Bewährung durch das Gericht widerrufen werden, und die Haft müßte zusätzlich zum neuen Urteil abgesessen werden. Die Bewährung wird nicht automatisch widerrufen, das hängt von vielen Faktoren ab.
Die neue Straftat muss nicht im Zusammenhang mit der geahndeten Straftat stehen. Wenn also Jemand z. B. wegen Betruges zur Bewährung verurteilt wurde, und er begeht eine neue Straftat Ladendiebstahl, dann kann es durchaus reichen, um die Bewährung zu widerrufen. Bei einer schweren Körperverletzung dagegen wird die Bewährung mit Sicherheit widerrufen werden. Einen gewissen Spielraum hat hier das Gericht also schon, aber letztendlich sind die neue Straftat und das neue Urteil ausschlaggebend, ob eine Bewährung widerrufen wird oder nicht.
Deine Ausführungen dazu treffen alle nicht so wirklich zu (wenn es sich denn um einen ERwachsenen handelt, was aber wegen den 4 Monaten Haft anzunehmen ist).
24 Monate sind in der Tat das längste, was man zur Bewährung aussetzen kann. Wird dann eine neue Straftat danach bekommen, muß die IMMER bestraft werden. Daß zwischenzeitlich eine Therapie stattfindet, ist dafür unerheblich. Straftat ist Straftat. Und dann kan das Gericht auf zweierlei Weise reagieren:
Es verhängt für die neue Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzt (beispielsweise 5 Monate). Dann hat der Mensch 2 Bewährungsstrafen: Einmal 5 Monate, einmal 24 Monate. Üblicherweise wird die Bewährungszeit bei den 24 Monaten dann auf 5 Jahre verlängert.
Es verhängt für die neue Tat eine Freiheitsstrafe, z.B. 5 Monate - und setzt sie nicht zur Bewährung aus. Das führt dazu, daß die Bewärung für die 24 Monate widerrufen wird (Neue Straftat in der Bewährungszeit, keine positive Prognose mehr). Und ann sitzt der Mensch 5 Monate + 24 Monate = 31 Monate ab.
•Eine weitere Strafe könnte noch in das Urteil mit einbezogen werden und es bleibt bei den 24 Monaten auf Bewährung,
Sowas KANN man im Jugendstrafrecht tatsächlich machen. Das grenzt dann aber schon fast an Rechtsbeugung, weil das unterm Strich ja bedeutet, daß die neue Tat tatsächlich nicht bestraft wurde.
Oder evtl. für die Entscheidung ob 2 Bewährungsstrafen oder Widderuf erheblich ?
Ja, genau darum gehts. Wenn jemand eine neue Straftat begeht, muß er dafür bestraft werden. Wäre ja schlimm, wenn man die Strafe "vermeiden" könnte, indem man dann NACH der Tat einfach brav ist. Allerdings kann eben genu der Umstand, daß man dann eine Therapie gemacht hat, eine erneute postive Prognose rechtfertigen. Wobei wird dann auch bei der Frage sind, ob jemand wegen desselben Delikts 2 Bewährungen haben kann. Ja, und genau aus diesem Grund: Betrug begangen, Strafe kassiert, dann ist es wieder passiert und DANN endlich Therapie gemacht. Und dann kommt die Gerichtsverhandlung... Würde man keine Bewährung geben, wäre die Motivation der Menschen, eine Therapie zu machen sehr begrenzt ("Bringt ja eh nix"). SO aber kann man darauf die Prognose stützen, daß nun - trotz einschlägiger Rückfalltat - nix mehr passiert.
Die Grenze mit den 24 Monaten führt dazu, daß man für die ganz schlimmen Straftaten keine Bewährung bekommen kann. Das ist eben eine Vorschrift, die den eher leichteren Delikten vorbehalten ist.
Daß bei erneuter Straftat auf die alte STrafe einfach nur hinzuaddiert wird, das gibts nur im Jugendstrafrecht (abgesehen von den Möglichkeiten der "Gesamtstrafe"). Bei Erwachsenen gitl: Neue Straftat, neue Strafe. Egal, was schon da ist. Das bleibt alles erst mal, wie es ist.
Danke für die ausführliche Antwort und ich bin mit meiner Einschätzung zumindest nah dran.
3 jahre können auf bewährung ausgelobt werden
sind 36 monate
macht der richter wie er will btw
aber das ist betrug, er wird wohl eingesperrt werden, betrug ist böse
google mal bissel, da hatte einen einen zum krüppel geprügelt, unter bewährung, der hat nochmal bewährung bekommen
gesundheit und so ist nicht so schlimm, hattest schlechte kindheit, darfst einen totschlagen
aber geld nimmt man anderen nicht weg, das ist unanständig
36 Monate ? Hat sich das geändert ? Dann würde mein Lehrer aber doof dastehen ;)
Würde er. Ist aber falsch. Guggst Du § 56 StGB. Maximal 2 Jahre.
Falsch: Bewährung kann bei bis zu max. zwei Jahren Haft ausgesprochen werden. Und die Bewährungszeit kann durchaus über drei Jahre hinausgehen - ich habe Verhandlungen erlebt, in denen die Bewährungszeit auf 5 Jahre festgelegt wurde.
echt nur 2?
ich dachte immer 3
Bei z. B. zwei Jahren und einem Monat Haft ist keine Bewährung mehr möglich. Die obere Grenze liegt definitiv bei 2 Jahren.
Vielen Dank für deine Antwort. Der Herr war Mitte 20 und kam recht intelligent rüber. Auf der Straße hätte man den nicht für nen Straftäter gehalten. Hat Reue und Einsicht gezeigt, usw. Aber es soll ja um eine weitere Straftat gehen.
Zu 1. Man kann 2 Bewährungsstrafen wegen ein und desselben Deliktes haben ? Sowas geht ? Warum gibt es denn dann überhaupt ein Maximum von 24 Monaten ?
Und zu der Sache mit der unerhebliche Therapie ? Eine Bewährung heißt doch, dass man jemandem die Chance gibt sich zu beweisen. Wenn ich als Richter dann sehen würde, dass der Kerl schon wieder Mist gebaut, dann hat er die Chance nicht genutzt ABER, wenn er danach eine mehrmonatige Therapie gemacht hat, dann sollte man doch glauben können, dass die Betrügereien evtl. ausbleiben oder nicht ? Ist das wirklich absolut unerheblich ? Oder evtl. für die Entscheidung ob 2 Bewährungsstrafen oder Widderuf erheblich ?