10.000 CHF abheben (Schweiz)

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Natürlich ist das möglich und solche Beträge abzuheben, ist nicht unüblich. Dafür ist keine Anmeldung erforderlich und sofern deine Rückzugslimite es erlaubt, (was beim Privatkonto kein Problem sein sollte und beim Sparkonto auch nicht, es sei denn, du hättest schon viel in diesem Jahr abgehoben), kannst du direkt an den Schalter gehen, ohne dich anmelden zu müssen oder den Betrag reservieren zu lassen oder was auch immer.

Mit der Karte kannst du diesen Betrag womöglich nicht abheben, da diese meist Tages- und Monatslimiten haben. Die Limite ist bei der Maestro meist unter 10k pro Tag.

Also ich kann nur von deutschen Geldautomaten sprechen:

Die haben ein Limit für eine Auszahlung. Wenn du 10k CHF abheben willst, dann gehe am besten an den Schalter in deiner Bank und teile das den Bankmitarbeitern mit.

Die bestellen die Summe dann in ihrer Zentrale.

Warum lässt du Dir nicht einen Einzahlungsschein machen und bezahlst es dann Direkt bei der Bank ein?

Heute macht das doch niemand mehr... so viel Geld abheben finde ich etwas gefährlich :S

Ich habe mein Auto ja auch Bar bezahlt. Habe das aber direkt über Bank gemacht und nicht das Geld dem Verkäufer Bar hingelegt. Du solltest dich nochmals informieren.

LG

Sofern dein Konto den Rückzug dieses Betrages zulässt, ohne Kündigung, ist das kein Problem. Das Geldwäschereigesetz kommt erst ab 20'000 Fr in Anwendung.

Aber meistens sind solche Bagatellbeträge ohne Kündigung abzuheben.

Gruss Guru

Schrottsache  16.10.2013, 18:17

also die aussage mit dem gwg ist so irrelevant und nicht zutreffend, da stehen einem die haare zu berge, wie viele doch meinen, sich mit dem gesetz auszukennen.

guru61  17.10.2013, 11:45
@Schrottsache

hast den richtigen Namen http://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2010/6295.pdf

Zitat:

Art. 45 Kassageschäfte und Geld- und Wertübertragungen 1 Der DUFI muss die Vertragspartei identifizieren, wenn eine oder mehrere Transaktionen, die miteinander verbunden erscheinen, folgenden Betrag erreichen oder übersteigen: a. 5000 Franken bei Geldwechselgeschäften; b. 25 000 Franken bei allen anderen Kassageschäften.

Im übrigen habe ich gesagt, dass das Geldwäschereigesetz NICHT in Anwendung kommt!

Schrottsache  17.10.2013, 19:05
@guru61
  1. Hast du gesagt, dass das GWG bei 20k zur Anwendung käme, ich habe nie behauptet, dass du gesaht hast, dass das GWG zur Anwendung käme, sondern dass deine Aussage ansonsten komplett falsch ist.

Ein Kassageschäft, wie du es als juristischer Laie natürlich nicht wissen kannst, ist ein Geschäft, welches kein Bankkonto involviert!

Dann noch beleidigend mit ala "du hast den richtigen Namen" kommen, so eine Frechheit, wenn man nichts von technischen Begriffen versteht, aber so als typischer Bünzlischweizer meint man natürlich, sich überall auszukennen.

Zurück in die Küche, meine Dame

Termonfeckin  17.10.2013, 19:25
@Schrottsache

Richtig, aber als guter Jurist gibt man den Laien auch noch die relevanten Bestimmungen auf den Weg, damit man ihnen den Stöpsel im Bad der Selbstüberschätzung nehmen kann: :-) Es kommt im Übrigen relativ häufig vor, dass Leute nur aufgrund des Wortlautes gleich meinen, zu wissen, was Lehre und Rechtsprechung zu einem technischen Begriff sagen. In diesem Fall ist es sogar noch klar, weil die Definition eines Kassageschäftes explizit im Artikel steht, was - wie wir sehen - aber nicht vor Fehlinterpretationen, Dummheit oder Arroganz schützt.

Art. 2 Abs. 1 lit b GwV-Finma

Und guru61: Ein Kassageschäft hat, wie von Schrottsache gesagt, rein gar nichts mit dem zu tun, was der Fragesteller vor hat. Die Bank muss Personen identifizieren, die beispielsweise am Bankschalter mehr als 25'000 CHF (und nicht 20'000 CHF) in EUR wechseln wollen, aber eben ohne ein Bankkonto bei diesem Institut zu haben. Diese Grenze ist aufgrund eigener Standesregeln nicht fix, sondern kann auch tiefer sein, so beispielsweise, wenn ein Kunde jeden Tag immer kleinere Beträge wechselt (sog. "smurfing"). Ich empfehle dir, den Art. 2 VSB zu lesen, da steht die Definition von Kassageschäften ebenfalls drin, genauso wie im meinem obigen Artikel.

Schrottsache  17.10.2013, 21:17
@Termonfeckin

Hey, danke für die ausführung, das kam mir prompt nicht in den sinn den artikel anzugebn. der stöpsel ist damit wohl gezogen :-P

Du musst ein Auto bar bezahlen? Ich bezweifle, dass du einfach am Bankomat 10.000.- abheben kannst... Vermute mal, dass du bei der Bank vorbeigehen musst und evtl sogar was unterschreiben. Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner Bank

gehoernlos 
Fragesteller
 16.10.2013, 17:22

Bei Barzahlung gibts noch ordentlich Rabatt .

Wollte eh direkt an den Bankschalter. Aber werd auf jedenfalls nochmal nachfragen

HotelPapa  16.10.2013, 18:58
@gehoernlos

Dann hats da einen dicken Haken. ein seriöses Geschäft mit tollem Rabatt wartet den Tag der Bankgutschrift ab.

LadyLion94  16.10.2013, 20:46
@HotelPapa

Dacht ich mir auch... Barbezahlung ist doch eher nicht so seriös?