1 Monat Pause nach Ausbildung
Hallo,
ich bin nächstes Jahr im Sommer (Juli) mit meiner Ausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation fertig und würde dann gerne im August eine 3-wöchige Rundreise in den USA machen, so dass ich dann im September anfange richtig zu arbeiten. Allerdings weiß ich noch nicht, ob ich übernommen werde, denke, werde es auch vor Januar nicht erfahren und ich weiß nicht, ob und wie schlecht es kommt, wenn ich mich erst ab September bei einem neuen AG bewerben möchte. Eine andere Frage ist: Wie verhalte ich mich dann gegenüber der Agentur für Arbeit? Könnt ihr mir bitte weiter helfen? Bzw. habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Über Hilfe und Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar. Vorab schon mal vielen Dank.
3 Antworten
Wenn du keine Leistungen in Anspruch nimmst, mußt du dich auch nicht melden und machst halt deine Reise.
Willst du allerdings Leistungen beantragen, kannst du deine ausgiebige Reise knicken, dann hast du zu Bewerbungsgesprächen zur Verfügung zu stehen.
Schau doch einfach mal, was passiert. Wenn du übernommen wirst, machst du mit Absprache des Betriebs drei Wochen Urlaub, das wäre die beste Lösung.
Fang an, für die 3 Wochen Urlaub zu sparen :-)
Wenn du allerdings für 3 Wochen in keinem Arbeitsverhältnis stehst, fehlen dir auch 3 Wochen an der Rentenversicherung, bzw. mußt du auch zusehen, daß du dich selbst krankenversicherst. Gerade bei einem Auslandsaufenthalt extrem wichtig.
Es sei denn, du kannst aufgrund deines Alters noch mal eben für diese Zeit unter die Familienversicherung deiner Eltern schlüpfen. Das kannst du aber mit der Krankenkasse besprechen.
Oder du meldest dich für 3 Wochen arbeitslos, damit diese Lücken erst gar nicht entstehen. Ist ja auch ein guter Grund, genau das zu tun. Da geht es zwar erst in zweiter Linie um Leistungsbezug im Rahmen von Geldleistungen, aber du wärst lückenlos renten- und krankenversichert. Sofern das für solch kurze Zeiträume möglich ist. Da kenne ich mich im SGB nicht ausreichend aus. Aber vielleicht kommt dazu noch was.
Hallo,
es gibt folgende Varianten:
1) Übernahme durch jetzigen Arbeitgeber: Sozialversicherung läuft nahtlos weiter; es kann aber PÜrobleme geben, wenn der Arbeitgeber für diese Zeit keinen Urlaub genehmigt. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dan normalerweise auch nicht!
2) man beantragt ab Tag nach der Prüfung Arbeitslosengeld. Dann muss man in dieser Zeit auch der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Ausnahmen bis zu 21 Tagen werden nur gemacht, wenn relativ sicher ist, dass in dieser Zeit keine passenden Jobangebote vorliegen. Eine Auslandsreise bei Bezug von Alg ohne vorherige Genehmigung wäre Sozialleistungsbetrug.
3) Man meldet sich arbeitslos, beantragt aber kein Alg. Dann gibt es 2 Möglichkeiten: a) Die Lücke zwischen Prüfungstag und neuer Beschäftigung (oder Beginn des Alg-Bezuges) beträgt maximal einen Monat. Dann besteht in Deutschland nach § 19 SGB V ein kostenloser Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse.
b) Die Lücke ist größer als ein Monat: Dann sind für die gesamte Lücke pro Monat 152 bzw. 155 Euro Beitrag zu zahlen (ggf. anteilig pro Tag).
Für die USA braucht man auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
http://www.gutefrage.net/frage/auslandskrankenversicherung-fuer-usa-urlaub
Gruß
RHW
Wenn du Leistungen beziehst, kannst du NACH ABSPRACHE auch einen dreiwöchigen Auslandsaufenthalt beantragen. Der wird aber normalerweise innerhalb der ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit nicht genehmigt.
Ok, danke schon mal für die schnelle Antwort.
Und wie wäre es z.B. wenn ich einen neuen Arbeitsplatz ab September bereits habe?