1. juristische Prüfung oder Staatsexamen?
Hallo :)
Gibt es einen Unterschied zwischen der ersten juristischen Prüfung und der 1. juristischen Prüfung ? Wenn ja, welcher Abschluss ist höher? Es hoffe es sind einige Juristen in dieser Community oder Leute, die sich damit gut auskennen und keine, die etwas wissen zu glauben.
Danke im Voraus!
2 Antworten
Beide Begriffe werden synonym verwendet. Da die erste juristische Prüfung auch einen universitären Teil beinhaltet, ist sie kein reines Staatsexamen und wird deshalb meist auch nicht als solches bezeichnet. Das Studium der Rechtswissenschaft wird dann mit dem zweiten Staatsexamen (sog. Assessorexamen) abgeschlossen.
Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.