1. juristische Prüfung oder Staatsexamen?

2 Antworten

Beide Begriffe werden synonym verwendet. Da die erste juristische Prüfung auch einen universitären Teil beinhaltet, ist sie kein reines Staatsexamen und wird deshalb meist auch nicht als solches bezeichnet. Das Studium der Rechtswissenschaft wird dann mit dem zweiten Staatsexamen (sog. Assessorexamen) abgeschlossen.