Unterschied Staatsexamen / erste juristische Prüfung
Hallo leute,ich habe mal eine Frage an die Juristen unter euch.Ich bin gerade am Bewerben und verstehe den Unterschied zwischen einer ersten juristischen Prüfung und den Staatsexam(en) nicht!Wer kann ein wenig Licht ins Dunkeln bringen?Danke
2 Antworten
...wenn mit erster juristischer Prüfung die Abschlussprüfung nach der universitären Ausbildung gemeint ist, gibt es keinen Unterschied. vielmehr handelt es sich um Synonyme...
Den Unterschied zwischen 1. juristischer Prüfung und Staatsexamen kannst du hier nachlesen: http://www.klartext-jura.de/2016/08/19/die-fortdauernde-legende-von-den-beiden-staatsexamina/ Scheint mir eher eine terminologische Frage zu sein.