Darf ich mich exam. Altenpfleger nennen?

6 Antworten

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Ja darfst du. Soweit man die Prüfungen zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin bestanden hat bekommt man eine Urkunde mit dem Recht auf die Berufsbezeichnung examinierte oder staatlich geprüfte Altenpflegekraft. Alle Pflegekräfte die keine derartige Prüfung bestanden haben dürfen sich rechtlich nicht als examinierte oder staatlich geprüfte Altenpflegekraft bezeichnen!! Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung und der Mißbrauch kann rechtliche Konsequenzen haben!!!

Wenn Du 3 Jahre Lehre hinter Dir hast und Du staatlich geprüft wurdest,bist Du staatl.anerkannter exam.Altenpfleger.Die staatliche Anerkennung bezieht sich darauf,daß Du in allen Bundesländern der BRD als exam.arbeiten darfst u.auch so bezahlst wirst.Das war nich immer so.Es hat passieren können,daß z.B. in Bayern Du nur einfacher Pfleger wärst-und Dein Examen dort nich gilt.Das is jetzt überall gleich.

Also auf meiner Urkunde steht: staatlich anerkannter examinierter Altenpfleger! Was drauf steht ist man auch. Dafür hat man drei Jahre gelernt. Was du meinst ist das sich einfach jeder als Altenpfleger bezeichnet obwohl die Bezeichnung Pflegehelfer zutreffender wäre. Aber es wollen sich halt manche sehr wichtig machen und denken das man in der drei jährigen Ausbildung nur lernt wie man einen Bewohner wäscht und etwas beschäftigt.

Ne, ich meine explizit die Frage ob ich mich examiniert schimpfen "kann" oder "staatl.gepr." nennen "muß". mir is es persönlich egal aber viele gucken blöd, wenn ich sie berichtige, dass ich staatl.gepr./anerkannt und nicht examiniert bin.

@Crossover01445

Wenn du es genau nehmen willst ist dein Berufsbezeichnung "staatlich anerkannter examinierter Altenpfleger" oder "staatlich geprüfter examinierter Altenpfleger"! Aber reite dich nicht so auf der staatliche Prüfung rum. Examiniert reicht vollkommen aus!! Staatsexamen!!!

ja das stimmt du darfst dich examinierter altenpfleger nennen! leider stimmt es auch das sich alle exam. nennt obwohl sie es gar nicht sind. Ich mache gerade mein examen zum Altenpflegehelfer darf mich danach auch exam. altenpflegehelferin nennen =)

...und das obwohl die Berufsbezeichnung geschützt ist und es rechtliche Konsequenzen haben könnte... aber wo kein Kläger - da kein Richter - Leider!!!! (war bezogen auf "dass sich alle ex. nennen, obwohl sie es gar nicht sind".)

die bezeichnung examen ist immer noch gebräuchlich. es wird ja auch immer noch nach ex. personal gesucht. du kannst dich noch exa. altenpfleger nenne, wenn du die staatliche prüfung abgelegt hast.