Selbstständigkeitserklärung bei Klausur vergessen/falsch?

1 Antwort

Ich würde erstmal abwarten ehrlich gesagt. Ich könnte mir vorstellen, wenn die Erklärung rein optisch vom Erscheinungsbild nicht Abweicht von der Erklärung, die du eigentlich hättest unterschreiben sollen, dass es nicht auffällt. Wer viel fragt kriegt viel Antwort…

Wenn es tatsächlich ein Problem gibt, solltest du doch außerdem im Nachgang versichern können, dass du die Klausur ohne Hilfsmittel erstellt hast. Wann du diese Erklärung abgibst, sollte doch nicht für das Bestehen der Prüfung entscheidend sein. Die Erklärung ist ja für dich rechtlich bindend, ob du sie am Tag der Klausur oder 14 Tage später unterschrieben hast.

Ich persönlich würde erst mal abwarten.

Juraonline 
Fragesteller
 28.02.2021, 10:51

Ich verstehe deinen Punkt das habe ich mir auch gedacht, nur habe ich eben sorge dass die Korrektoren nun davon ausgehen dass ich das ganze mit Absicht gemacht habe also dass ich tatsächlich Hilfsmittel verwendet habe und dass ich dieses Teil deswegen extra ausgelassen habe, von wegen wenn sie mich dann erwischen kann ich ja sagen, dass ich nicht unterschrieben habe keine Hilfsmittel zu verwenden also dass es eine Art Täuschungsversuch ist. Deshalb dachte ich mir es wäre vielleicht besser, die Erklärung nachzureichen bevor die Klausur korrigiert wurde, dass ich also theoretisch nicht drauf hoffen könnte der Korrektor überliest diesen Teil da ich ja schon vor der Bewertung drauf hingewiesen habe... ich hoffe das ist so einigermaßen verständlich was ich meine

T3Fahrer  28.02.2021, 14:15
@Juraonline

Also, ich hab jetzt mal mit meiner Frau gesprochen, ihres Zeichens Juristin, und sie schließt sich im Großen und Ganzen meiner Ansicht an. Das ist hier aber bitte schön nicht als juristische Beratung zu verstehen. 😉 Und das ganze ist natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass beide Erklärungen von ihrem äußeren Erscheinungbild wenigstens einigermaßen ähnlich ausfallen - umfasst die eine Erklärung 1 Seite, die andere aber 1,5 Seiten, fällt es sicherlich deutlich eher auf.

Rein juristisch stehst du doch vermutlich jetzt genauso gut oder schlecht da, wenn du die richtige Erklärung nachreichst, wie wenn du es später auf womögliche Nachfrage tust - da ist allenfalls eine subjektive Komponente bei, die eine Entscheidung beeinflusst, aber da weißt du bei beiden Szenarien nicht, wie sie ausfällt. Da kannst du dich z.B. auch fragen, was sich der Prof denkt, warum um alles in der Welt dir der Fehler nach einer Woche auffällt... Ich würde nicht ins Wespennest stechen...

Juraonline 
Fragesteller
 28.02.2021, 14:53
@T3Fahrer

Ja das stimmt natürlich auch wieder, Danke für den Tipp, selbst wenn es auffallen würde, gibt es ja auch oft Korrektoren die das nicht so eng sehen und vielleicht nur ein paar Punkte abziehen wegen der Unvollständigkeit, anstatt gleich null Punkte zu geben. Und wenn das doch der Fall ist dann kann ich vielleicht darauf hoffen, da es eine Klausur und keine Hausarbeit war, man also extremen Zeitdruck hatte so dass der Fehler nicht bemerkt wurde das vielleicht berücksichtigt wird... Auch ist es das erste mal an meiner Uni ,dass überhaupt online Klausuren geschrieben wurden, da keine Präsenz Prüfungen stattfinden konnten, ich hoffe also dass die sich unter diesen Umständen dann etwas kulant zeigen und ich die Erklärung sonst noch nachreichen kann 😬

T3Fahrer  28.02.2021, 16:01
@Juraonline

Na, ich drück dir jedenfalls die Daumen! Kannst ja mal schreiben, wie es ausgegangen ist!