Wie lange hat man Ausgang mit 16 Jahren

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also bei mir ist das so,das es darauf ankommt wo sie ist,und mit wem sie unterwegs ist..In der Woche,wenn Schule ist,darf sie bis ca.21Uhr raus! Am WE auch bis 23-24Uhr,wenn ich weiß wo sie ist(Kino,Geburtstagsparty ect.)Hat sie die möglichkeit mit Bahn oder Bus zu fahren(mit mehreren),dann hol ich sie an der Haltestelle ab.Ansonsten hol ich sie vor Ort ab..

Das Jugendschutzgesetz regelt es, leider ist es ein stumpfes geworden, weil es nicht mehr kontrolliert wird(Personalmangel) Ich habe meine Kinder in der Woche bis 22.00 und am Wochenende bis 23.00 "rausgelassen". Manchmal auch bis 24.00, wenn ein uns bekannter Volljähriger dabei war; ihm hatten wir eine schriftliche Erlaubnis mitgegeben. Leider machen sich heute nur noch wenige Eltern einen Kopf dazu, die Kids finden es uncool, aber unsere drei Jungs sagen im Rückblick, dass es gut so war, dass sie sich mit uns sicher fühlten. Halt durch und sei stark, Mutter!!!

"Das Jugendschutzgesetz regelt es..."

Genau das tut es nicht.

Meine Tochter darf bis 23:30 Uhr, aber das liegt daran, dass der nächste Bus erst um 0:30 Uhr kommt. Und das wäre mir zu spät! Allerdings gibt es auch schon mal für besondere Fälle Ausnahmeregelungen ;)) In der Woche, wenn Schule ist, dann ist um 22:00 spätestens Zapfenstreich!

Meine Tochter durfte MIT MIR zusammen immer und das auch schon als kleines Mädel (sodern Ferien oder Wochenende) bis "Open End" on Tour sein bei Party´s oder Festivals.

Alleine dann (sofern ich wusste wo sie sich aufgehalten hat und MIT WEM) unter der Woche während der Schulzeit bis Einbruch der Dunkelheit und am WE so lange wie sie wollte (sofern ich WUSSTE WO SIE sich aufhält und ich mein Ok fürs Event gegeben habe). Und sie konnte auch JEDERZEIT anrufen wenns ihr nicht gefallen hat und sie abgeholt werden wollte..mein Habibi hat sie umgehend abgeholt dann ;-)

Während der Schulzeit dann allerdings pünktlich um 22 Uhr unter der Woche zuhause und kurz drauf dann "Lichtaus" ;-) da morgens wieder der Wecker klingelt.

Inzwischen ist sie (fast) volljährig und ihr redet niemand mehr rein ;-)

soweit ich weiß, liegt es allein im ermesssen des erziehungsberechtigten, es sei denn die junge dame / der junge her möchte bars,disco oder ähnliches besuchen, da ist es max. bis 24.00 uhr erlaubt.

wenn aber z.b. meine jugendlichen "kinder" die erlaubnis von mir haben bis nachts um 3 hier im ort "abzuhängen" dann kann auch keine polizei etwas dagegen zun!