Steuerklassen(-wechsel) nach Hochzeit, Beamter uns Arbeitslose?

Hallo, bei uns haben sich gerade einige Lebensumstände geändert, bzw. stehen kurz bevor :) Noch sieht es so aus:

  • Er: Beamter, Steuerklasse 1
  • Sie: Arbeitslosengeld 1-Bezug, bisher Steuerklasse 1
  • nicht verheiratet
  • 1 gemeinsames Kind (2 Jahre alt)

Im März 2019 wird unser zweites Kind geboren, meine Frau wird dann aus dem ALG-I-Bezug direkt in die Elternzeit mit Elterngeld-Bezug übergehen. Zudem möchten wir in 2019 auch noch heiraten.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Wenn wir vor der Geburt heiraten: Können wir die Steuerklassen bei der Heirat frei wählen, wegen des ALG-Bezugs? Wir würden dann gerne III (für ihn) und IV (für sie) wählen. Ist das clever oder wirkt sich das negativ auf das AGL I aus? Oder müssten wir dann mit der folgenden Steuererklärung sogar nachzahlen?
  2. Wenn wir nach der Geburt heiraten: Sie ist dann ja schon im Elterngeldbezug. Ist da dann ein Steuerklassenwechsel mit der Heirat noch möglich? Auf das Eltergeld wird sich das nicht auswirken, da sie ohnehin nur den Mindestsatz bekommt.
  3. Ich vermute, dass eine Hochzeit nach der Geburt diesbezüglich sinnvoller ist, da sich dann gar nicht erst Auswirkungen auf das ALG ergeben können. Ist das richtig? Mit III/V hätten wir dann monatlich ca. 400€ mehr netto.
  4. Sowohl Elterngeld als auch ALG I unterliegen m.W. dem Progressionsvorbehalt. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Jahres aufgrund der Hochzeit so oder so nachzahlen müssen. Wo wäre denn mit einer geringeren Nachzahlung zu rechnen: III/V oder IV/IV?

Ich hoffe, mir kann jemand hierbei helfen :) Das ist eine ziemlich verwirrende und undurchsichtige Thematik :/

VG

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