Als Hartz4 Empfänger mit Aktien handeln geht doch nicht. Zu meinem Erstaunen geht es doch, wie genau sieht es in der Praxis mit der Schonvermögen-Grenze aus?

Mir geht es bei der Frage nur wie es in der Praxis genau mit dem Schonvermögen / Grundfreibetrag aussieht! Angenommen es handelt sich dabei um 5000 Euro (genommen, weil glatte Summe, muss mein wahres Alter hier ja nicht verraten). Angenommen ich fange mit einem kleinen Betrag an mit Aktien zu handeln. Es laüft sehr gut und ich nähere mich der 5000 Euro. Angenommen ich hebe immer kleinere Beträge ab, so dass ich nie die 5000 Euro überschreite. Hoffe ihr versteht was ich meine!? Will nur wissen, wie das in der Realität dann aussehen würde. Ihr braucht mir keine Tipps zum Thema Aktien geben. Kenne mich dort sehr sehr gut aus. Und nein ich habe nicht vor irgendetwas zu tun, was nicht erlaubt ist, deswegen frage ich ja hier, weil ich eben ein eher zu korrekter Mensch bin. Ich will einfach nur checken, was erlaubt ist und was nicht, wie meine Möglichkeiten aussehen. Mich interessiert auch nicht die Theorie, sondern die Praxis. Manchmal ist die Theorie nicht deckungsgleich mit der Praxis! Oder etwas befindet sich in der Grauzone! Wäre echt dankbar für vernünftige Tipps! Bevor wieder irgendwelche unüberlegten Sprüche kommen, bitte erstmal nachdenken, ich habe meine Gründe für meine Frage, wenn ihr alles wüsstet, würdet ihr meine Frage sehr gut verstehen. Aber ich habe nicht vor hier einen Roman zu schreiben, also vertraut mir einfach. Auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht, das Gegenteil ist eher der Fall! Schreibe das nur weil ich mir schon denken kann, was für Antworten kommen. Ist mein zweiter Versuch diesen Sachverhalt zu klären. Hoffe auf intelligente Antworten! Vielen Dank.

Aktien, Aktienhandel, Hartz 4, Hartz IV, Aktienkauf, Grundfreibetrag, Schonvermögen
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale