Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.

Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!

Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".

FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?

für Antworten: danke im Voraus

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögen, Wohngeld