Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?

3 Antworten

Beide Anwälte haben etwas Recht.

Stichtag ist der Tag der Eheschließung.

Was war die Wohnung an dem Tag (vermutlich) wert?

Wie hoch war an dem Tag die Restschuld?

Das, was ab da abgezahlt wurde geht ebenso in den Zugewinnausgleich, wie die Wertsteigerung ab dem Tag.

Fröhliches Rechnen. Aber man sollte sich sagen, lieber um5.000,-Euro großzügig sein, als 10.000,- an Anwälte bezahlen.

Trotzdem auf die Feinheiten achten. Ausgangswert ist Kaufpreis + Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler.

Aber wenn man damit auf 160.000,-kommt und der Verkaufspreis 235.000,-war, soist die Steigerung 75.000,-in 5 Jahren, also ca. 15.000,- p.A. Da würde ich den Wert bei Eheschließung schon pauschal mit 205.000,-ansetzen. Den Darlehnswert kann man aus dem Kontoauszug sehen und schon hat man den Wert des Anfangsvermögens.

Wer es genauer möchte zahlt eben einen Gutachter und die Anwälte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist doch eigentlich NICHT so schwer, wenn man sich einfach auf eine Summe EINIGT!

Besser als das Geld in Anwälte und Gutachten zu investieren.

Also:

Mache einen vernünftigen/realistischen Vorschlag und gut ist.

Dann wird man sich eben irgendwo mittig einigen müssen.