Zeitarbeitsfirma besteht drauf vertragliche Angelegenheiten die so nicht vereinbart waren nur mit ihnen zu besprechen und nicht mit der Einsatzfirma?

2 Antworten

Die Zeitarbeitsfirma hat recht.

Du hast keinen Arbeitsvertrag mit der Einsatzfirma, sondern mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Daher sind alle arbeitsvertraglichen Details mit diesem und ausschließlich mit diesem zu klären.

Wenn die Einsatzfirma einen Stundensatz von z.B. 20 EUR zahlt, dann wird ein Teil davon an die Zeitarbeitsfirma gehen und bei Dir kommen nur 18 EUR an. Die Zeitarbeitsfirma will weder offenlegen, welche Marge sie nimmt, noch geht Dich das etwas an. Daher sind Gehaltsunterlagen der Zeitarbeit nicht gegenüber der Einsatzfirma offenzulegen. Das wäre ein Bruch der Vertraulichkeit gegenüber der Zeitarbeitsfirma, die dagegen sogar gegen Dich vorgehen kann.

Bedenke folgendes: es kann sein, dass Du beispielsweise bei der Zeitarbeitsfirma ein Monatsgehalt bekommst, das aber unabhängig davon gezahlt wird, zu welchem Prozentsatz Du bei irgendwelchen Einsatzfirmen unterwegs bist. Die Verträge werden so abgeschlossen, dass das Risiko, das die Zeitarbeitsfirma eingeht, letztendlich passt und eine sinnvolle Marge entsteht. Davon hast Du keine Ahnung und solltest auch nicht in irgendwelcher Form helfen, solche Dinge offenzulegen.

Dein Ansprechpartner für alle arbeitsvertraglichen Details ist ausschließlich der Arbeitgeber, d.h. die Zeitarbeitsfirma. Eine Offenlegung Deines Arbeitsvertrags mit den dort vereinbarten Konditionen wäre ein Bruch der Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit Deinem Arbeitsvertrag eingeschlossen ist.

Vegambo 
Fragesteller
 10.04.2022, 20:36

Also mir ist prinzipiell egal was und wieviel die ZA Firma davon profitiert die haben ja ihre eigenen Verträge mit der Einsatzfirma oder nicht ??? Ich hab ganz klar klar gestellt das ich 17 Euro Stundenlohn will und wie beschrieben die Schichtzulagen und wenn das bezahlt wird dann passt ja alles und ich habe mir lediglich und das darf ich bestätigen lassen das mein geforderter Stundenlohn von der Einsatzfirma an den Personaldienstleister bezahlt wird 17 Euro für mich /Stunde. Und das wurde bestätigt. Und das auch erst nachdem ich das bei der ZA angesprochen habe warum ich keine 17 Stundenlohn bezahlt bekomme sondern nur 14.08 und der Rest sprich 2.92Euro unter Einsatzzulage. läuft mich interessiert nicht was über die 17 Euro hinaus verhandelt wurde oder sonstiges. Nur diese Einsatzzulage fällt z.b bei Urlaub oder Krankheit weg und auch bei nicht vollen Stunden und auch bei den Mehrstunden die über 151.72 oder so hinausgehen. Und aufs Zeitkonto kommen .... Und soweit ich weiß auch die Schichtzulagen für die Stunden die aufs Zeitkonto gehen...

Wer hier Vertragsbruch begeht mit solchen Methoden lassen wir Mal dahin gestellt sein weil das nicht die Vereinbarung war das ich 17 Euro Stundenlohn will und das weiss auch die Einsatzfirma. Mir ist bewusst das eine ZA Firma auch für Ausfall Krankheit, Lohnfortzahlung leisten muss und irgendwie Geld verdienen muss an nem Leiharbeiter. Aber das ist nicht mein Problem wie die das regeln untereinander das Zweck des Falles sowas passiert die ZA das abdecken kann. Mir geht's nur um meine Konditionen den durch diese Einsatzzulage ...die evtl verrechnet werden kann usw.... und auch nur bei vollen Stunden geleisteter Arbeit greift das ist alles zu meinem Nachteil das wäre nicht der Fall wenn 17 Euro Stundenlohn wie ausgemacht und auch so vertraglich drin stehen würde stattdessen versuchen die über solche Klauseln sich noch mehr Gewinn zuj verschaffen zu lasten des Leiharbeiters. Wenn ich z.b 2 Mal 15:min Pause mache Früh und Mittag dann habe ich jeden Tag 2 Stunden die als nicht voll geleistete Arbeitstunden gezahlt werden weil die Pause ja die volle Stunde unterbricht dadurch fällt die Zulage 2.92 weg und es wird nur der EG 4 Gruppen Stundenlohn berechnet nur ein Bsp.... Wie gesagt 17 Euro war ausgemacht die kann viel erzählen von der ZA das ich die 17 Euro doch auch bekomme in dem man. Das zusammen rechnet 14.08€ und die Einsatzzulage von 2.92 pro voll geleisteter Arbeitsstunde aber die Kehrseiten

sagen sie einem nicht weil die denken das man dumm ist. Wenn das alles korrekt wäre dann bekam ich 17 Euro ganz einfach. Genau und da der Mensch ja bei Geld sein Hirn gegen Gier eintauscht und meistens Erfolg hat. Bin ich eher dafür .das wenn es so ist dann haben die auch die Einsatzfirma verarscht den die investieren Geld.... Zeit etc in den Leiharbeiter und wenn sich das raus tellt das es so ist ...und das wollte ich nur wissen als 2 Meinung das es in die Richtigen geht dann ist es ganz einfach für mich gegen den Strom zu schwimmen und der Firma sage das ich bei der ZA kündige und auch warum. Wäre halt schade weils ne gute Firma ist und da passt alles und sowas findet man leider nicht oft ..... zumindestens auf mich bezogen. Das ganze was Grad läuft hatte man ja auch von Anfang an so besprechen können aber warum ehrlich sein .... wenn's so auch funktioniert.... Nicht falsch verstehen ich versteh das schon, aber mich interessiert das nicht was andere daran verdienen es ist meine Lebenszeit die ich investiere und meine Arbeitszeit ....und ich gebe mich damit nicht zufrieden warum auch ich kenn meinen Wert und der ist auch nicht überzogen .... Aber unter den Umständen wenn es den so ist wie ich das Vermute ist .... dann hat sich das erledigt für mich und sicherlich auch für die ZA Firma das der Kunde diese ZA nochmal als Emtleiher aufsucht So ist auch gut jetzt ich will hier auch keine Romane schreiben Und diskutieren was richtig was falsch ist usw.... Das Entscheid ich dann wenn's soweit ist. Und Recht hin oder her ich als Mensch/Person bin wichtiger als jedes Recht ....für mich selbst.

0
gandalf94305  10.04.2022, 20:59
@Vegambo

Das spielt überhaupt keine Rolle. Egal, ob die Einsatzfirma 8 EUR oder 20 EUR pro Std. zahlt, die Zeitarbeitsfirma kann Dir trotzdem einen davon unabhängigen Vergütungssatz verrechnen. Egal, ob die Einsatzfirma Schicht- und Nacht- und Feiertagszulagen zahlt, die Zeitarbeitsfirma kann Dir trotzdem unabhängig davon diese zahlen oder nicht. Das Vergütungsmodell zwischen Einsatz- und Zeitarbeitsunternehmen kann völlig unterschiedlich sein.

Daher hast Du generell nicht mit der Einsatzfirma über arbeitsvertragliche Themen (z.B. Vergütung) zu verhandeln. Lies Deinen Arbeitsvertrag.

Du kannst sogar ggf. nicht einmal nach Kündigung des Arbeitsvertrags mit der Zeitarbeitsfirma für die Einsatzfirma direkt tätig werden - solche Fälle werden als Wettbewerbsverbot typischerweise für eine gewisse Zeit ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die Einsatzfirmen die Zeitarbeiter direkt (und günstiger, da ohne Mittler) anheuern.

0
Vegambo 
Fragesteller
 22.04.2022, 01:49
@gandalf94305

Also eig. ist diese Seite schon sehr interessant ich könnte mich daran gewöhnen unabhängig von meiner eig. Frage einfach Mal ein Thema anzusprechen und mir Antworten durchzulesen von Menschen die überzeugt sind von dem was Sie Antworten und mein Dasein somit wenigstens in einer Art und Weise ausgleichen und sich die Zeit nehmen Dinge zu schreiben woran man merkt das dieses Land der Gesetze wahre Abhängigkeitswunder bewirken kann bei dem denkenden Menschen der meist zuviel denkt und doch Spüren zum verblassen bringt. Mmhhh was soll ich sagen. Gesetze sind nichts für meinen ungebildeten Kopf. Deswegen interessiert es mich nicht was ich aus eurer Sicht an Rechten hab und was nicht. Ich nehme mir jedes Recht raus wenn es mein gutes Recht ist Dinge zu klären die mich zu meiner Antwort bringen. Sag mir doch einfach was diese Einsatzzulage beeinhalten woran wird das festgelegt und warum Splittet man einen Stundenlohn um diese Zulage von 2.92 um am Ende 14.08 als Stundenlohn zu haben und begründet diese Scheisse mit Einsatzzulage 2.92 Euro das im Endeffekt eine Branchenzulage darstellen soll.... Und mir gesagt wird das es doch 17 Euro sind wenn man es zusammen rechnet .... Ich glaub ich komm nicht drum Rum mir Autodidakt meine Antwort zu finden .Nicht Böse gemeint aber nutz doch deine Lebenszeit für was das Sinn ergibt und nicht für ne Talk Runde das ist ein Hin und her, immer wieder ein Fass aufzumachen mit Aussagen die doch überhaupt nicht Thema sind ..

Lies dir mal durch was du da schreibst. Wettbewerbsverbot.... typischerweise ausgeschlossen also da bin ich ja beruhigt das deine Antwort leider nicht hilfreich sein kann wer sowas schreibt das bei Kündigung eine Klausel dafür sorgt das mich in Handschellen legt Hahahah wo hast du den Scheiss her sowas nennt man nicht Rechtens so eine Vereinbarung. Wie kann ein Wettbewerbsverbot wirken wenn einer der Beteiligten sagen Z-Arbeit und Leiharbeiter durch Beendigung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Zueinander noch irgendwelche Rechte hat. Das kann nicht sein Ernst sein das du das glaubst. Egal 🤣 danke trotzdem für alle Antworten bisher aber das ist eine Irrfahrt wo ich nicht weiss wann einer mir ne klare richtige Antwort gibt. Ich bin leider von meiner denkenden Art nicht in dem Gleichgewicht um wissen zu haben von dem ich weiß das ich nichts weiß ...aber war trotzdem nett das sich Leute Zeit genommen haben....dafür also dann

0
gandalf94305  22.04.2022, 08:13
@Vegambo

Du magst Deine eigene, besondere Wahrnehmung der Welt haben, aber letztendlich zählt, was Gesetze und Verträge festschreiben. Da kannst Du gerne auf Stammtischebene dagegen argumentieren - die Rechtslage wird dies nicht ändern.

Du hast mit Deinem Arbeitsvertrag eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder -klausel unterschrieben, die insbesondere die unautorisierte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen verbietet. Entlohnungsmodelle und Stundensätze aus Deinem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma sind solche, d.h. das Zeitarbeitsunternehmen kann Dich rechtlich belangen, wenn durch Offenlegung vertraulicher Vertragsdetails beispielsweise die Verhandlungsposition des Unternehmens für zukünftige Abschlüsse geschwächt wird.

Natürlich haben Zeitarbeitsunternehmen Verträge mit den Einsatzfirmen. Jedoch bist Du in solchen nur der Unterauftragsnehmer als Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma. Daher besteht kein Vertrag zwischen Dir und der Einsatzfirma, d.h. Entlohnungsdetails etc. sind mit dem Arbeitgeber, mit dem Du einen Vertrag hast, zu klären. Das ist eigentlich ganz einfach.

Wenn Du eine Jeans bei Tom Tailor kaufst, verhandelst Du ja auch nicht über den Preis mit den Herstellern in Bangladesh.

Solange das Ergebnis des Vertrags das von Dir gewünschte ist, solltest Du zufrieden sein und die Zusammensetzung nicht in Frage stellen. Vielleicht hat das ja steuerliche oder tarifrahmenvertragliche Gründe, die sich ohne Detailkenntnis der involvierten Verträge nicht erschließen (und auch nicht müssen, da ja nur das Endergebnis zählt).

1
Vegambo 
Fragesteller
 23.04.2022, 01:08
@gandalf94305

Okay du scheinst Ahnung zu haben . Und ja Gesetze sind leider ein Verbrechen für sich natürlich nicht alle aber sie halten uns Menschen immer an der kurzen Leine ...das weiss ich alles und das man da nix machen kann meistens, ist mir alles bewusst kostet Geld Zeit Nerven und ob es das Wert ist, ist auch immer so ne Sache. Wie gesagt da sollte man seine Lebenszeit lieber genießen bzw nutzen und genießen.So ist das. Aber eine Frage hab ich an dich du scheinst ja zu wissen von was du redest Dann schreib ich Mal was ich genau mein und dann sagst du mir was du an meiner Stelle machen würdest aber bitte nicht aus Sicht eines Anwaltes 😁

Und wenn du dann immer noch an meiner Wahrnehmung zweifelst dann muss ich mir Gedanken machen.... Und Mal ne kalte Dusche nehmen. Danke nochmal allgemein das fremde Personen sich trotzdem die Zeit nehmen hier auf Fragen zu antworten find ich gut

0

1. Wie die auf die 17 Euro/Stunde kommen und Dir zahlen, kann und sollte Dir doch sowas von Latte sein. Zumindest solange das auf legalem Wege erfolgt.

2. Dein AG ist die Zeitarbeitsfirma. Logisch dass Du NUR mit denen vertragliche Angelegenheiten zu besprechen hast und darfst.

Vegambo 
Fragesteller
 10.04.2022, 20:22

Ja klar ich dachte aber da von den 17 Euro 2.92 als sog.einsatzzulage vertraglich drin steht das diese nicht immer mit gerechnet werden wie oben beschrieben natürlich ist es mir Scheiss egal ich hoffe nur das es auch immer die 17 Euro Stunde sind.... Und wie ist es mit den Schichtzulagen ich weiss das die Einsatzfirma für mich ab 14 bis 22 Uhr schichtzulagen an die ZA Firma bezahlt aber die von der ZA sagt zu mir das die erst ab 18 Uhr bezahlen dürfen die das??? Weil schließlich bekommen die ja Geld (Zulagen schon ab 14.

Uhr bezahlt. Ich hab da noch nichts zu gesagt das ich weiss das ab 14 bezahlt wird....

0