Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn man wegen einem Rohbruch in der Wohnung zu Hause bleibt?

1 Antwort

Ja, aber nicht jede!

Hauptversicherungsfall für Reiserücktritt- und -abbruchversicherungen ist der Krankheits-, Un- und Todesfall des Versicherten oder seines nahen Angehörigen.

Mittlerweile haben etliche Versicherer auch darüberhinausgehende Versicherungsfälle vorgesehen: wie z. B. "Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der gversicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist;" (Auszug bei Europ. Reiseversicherung).

Noch deutlicher schreibt die HanseMerkur: "Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum durch die vorgenannten Ereignisse, wenn die Schadenhöhe mindestens 2.500,– EUR beträgt oder wenn die Anwesenheit der versicherten bzw. mitreisenden Person zur Schadenfeststellung erforderlich ist."

Es gibt noch mehr ähnliche Versicherer.