Wohnwirtschaftliche Nutzung - Gilt das auch für die Fertigstellung einer Garage mit Abstellraum?
Ich habe einen Bausparvertrag nach 2009 abgeschlossen, in dem Fall sollte die wohnwirtschaftliche Nutzung nachgewiesen werden.
Leider finde ich immer nur allgemeine Texte über angrenzende Gebäude, die allerdings nicht näher definiert sind.
Hat jemand eine Idee dazu?
2 Antworten
Steht die Garage allein auf dem Grundstück und das Grundstück wird als Parkplatz vermietet?
Oder ist es eine Garage die zu einem Wohnhaus gehört?
Im zweiten Fall ist es wohnwirtschaftliche Verwendung.
Guten Morgen,
Du hast seit 2009 einen Bausparvertrag. Die Bedingung für den Einsatz des Bausparvertrag ist die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel.
Du schreibst von einer Fertiggarage mit Abstellraum. Die Fertigstellung einer Garage auf dem Grundstück auf dem ein Wohnhaus vorhanden ist, dass ist dann die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel des Bausparvertrag.
Alles Gute & Herzliche Grüße