Wohnungsauflösung vor dem Todesfall?

1 Antwort

Zur rechtlichen Bewertung kann ich nichts beitragen, vom moralisch, sittlichen Aspekt aber habe ich eine Meinung.

Wenn der Bruder schon vor dem Ableben des Vaters in Eigenregie, ohne weitere potenziellen Erben einzubeziehen Vaters Wohnung geräumt hat, dann soll er Bitteschön, auch die damit verursachten Kosten tragen !

Dem Bruder hätte doch klar sein müssen, dass solch ein Alleingang meist Ärger nach sich zieht.

Überspitzt gesagt..... er räumt die, wer weiß das schon genau, denn du warst nicht dabei, Juwelen aus dem Nachlass und lässt sich "seinen Fund" auch noch von den Miterben bezahlen.

🤷‍♀️