Kosten für Zwangräumung absetzbar?

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Alle kosten die durch die Vermietung entstanden sind und die man nicht durch umlage auf den/die Mieter wieder hereinbekommt/bekommen hat, kann man in der Anlage "V" abziehen.

Das heißt also auch alle Kosten die durch die Kündigung des Mieters und der Räumung entstanden sind. Angefangen beim Porto für die Kündigung, über Anwalt und Gericht, Gerichtsvollzieher, Transportunternehmen, Helfer usw. Renovierung, eben alles um die Wohnung wieder vermieten zu können. Die verrechnete Kaution ist ggf. abzuziehen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986