Dringend! Vermieter kündigt Zwansräumung an aber ich habe keine Räumungsklage erhalten?

3 Antworten

Bei einer Zwangsräumung ist ein Gerichtsvollzieher dabei . Da müsstest du aber vorher schon einige Briefe vom Gerichtsvollzieher bekommen haben . Der Vermieter darf nicht einfach so deine Möbel rausräumen , (auch wenn du Mietschulden hast ) ohne Titel , der Vermieter macht sich Schadensersatzpflichtig . Dringt er doch mit den Möbelpackern in deine Wohnung ein, musst du sofort die Polizei rufen .

Woher ich das weiß:Recherche
Jule34 
Fragesteller
 20.08.2023, 21:02

Hallo Xenia798.

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Wenn ich Briefe bekommen hätte würde ich hier gar nicht erst nachfragen, da ich ja dann wüsste was Sache ist und wie ich vorgehen kann oder auch nicht.

Hätte ich einen Termin vom Gerichtsvollzieher für eine Zwangsräumung bekommen, würde ich mich da dann auch nicht wehren, sondern mit gepackten Sachen den Gerichtsvollzieher erwarten und dann freiwillig gehen, selbst wenn ich nicht weiß wohin.

Vorsorglich bin ich dabei einige Sachen zusammen zu packen. Da der Vermieter ja angekündigt hat mit der Polizei zu erscheinen, werde ich dann zunächst nur die Beamten rein lassen und denen das ganze zunächst schildern. Sollte er ohne Polizei kommen und mit Möbelpackern oder so, werde ich erstmal nicht aufmachen und wie du es auch sagst die Polizei rufen..

Recherche habe ich ja auch betrieben, aber nicht alles findet sich im Internet ( auch wenn man das meinen sollte). Hätte ja sein können, dass jemand noch was weiß, was ich übersehen habe.

Vielen Fank nichmal uns liebe Grüße

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Jule34 
Fragesteller
 20.08.2023, 21:09
@Jule34

🤣OMG so viele Fehler, sorry dafür. Bin natürlich total gestresst...

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xenia798  21.08.2023, 21:14
@Jule34

Der VM droht dir nur , mit der Polizei darf er auch nicht einfach so mal in deine Wohnung . Nur der Gerichtsvollzieher darf das .

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Ich habe bisher keine Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher im Bezug auf eine Räumungsklage oder gar Räumungstitel bekommen,

Ohne einen solchen Räumungstitel kann er keine Räumung betreiben.

Und wäre ein solcher Titel bei Gericht beantragt worden, hättest Du seitens des Gerichtes eine Information erhalten

Und ich bin mir sicher - ob der massiven Überlastungen von Gerichten - das er nicht in so kurzer Frist einen solchen Titel erlangt hat.

Hinsichtlich des Themas neue Wasserleitung würde ich mal beim zuständigen Amt nachfragen. Außerdem hätte er eine solche Maßnahme, die ja garantiert eine lange Vorlauffrist hatte frühzeitig ankündigen müssen. Frage doch einmal Nachbarn, ob diese auch über eine solche Umbaumaßnahme informiert wurden. Wenn nicht - würde ich keinen Handwerker in die Wohnung lassen, der folgend versucht dir die Wasserzufuhr zu entziehen.,

Jule34 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:58

Hallo Wilees.

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Nach seiner WhatsApp Nachricht, bin ich auch zunächst davon ausgegangen, dass er vor hat verbotene Eigenmacht zu begehen, aber als er gestern meinte einen Räumungstitel zu haben, war ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Natürlich suche ich auch nach einer Wohnung, aber ich habe eben bisher noch keine gefunden.

Ich durchforste auch bereits seit einiger Zeit das Internet und konnte auch nichts gegenteiliges herausfinden, als was du geschrieben hast, wollte aber trotzdem nochmal Meinungen von MENSCHEN einholen. :)

Wegen der Wasserleitung wurde ich von einem anderen Wohnungseigentümer, welcher auch im Haus wohnt informiert. Das war wenige Tage vor der Nachricht vom Vermieter. Das wird wohl schon wahr sein, da auch im Treppenhaus Aushänge bzgl. dessen angebracht wurden.

Ich würde halt versuchen nur die Leute von der Stadt hereinzulassen,gesetzt dem Fall, dass da welche dabei sind, nicht aber den Vermieter oder irgendwelche Möbelpacker.

Vielen Dank nochmal, ich bin jetzt schon etwas beruhigt, dass ich das nicht alleine so betrachte.

Liebe Grüße, Jule

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"Vermieter kündigt Zwansräumung an"

Sowas von Latte, wenn dir nichts vorliegt!!!

Jule34 
Fragesteller
 20.08.2023, 19:54

Hallo Alarm67.

Vielen Dank für deine Antwort. Leider bin ich aus Versehen auf nicht hilfreich gekommen, bitte entschuldige. Liebe Grüße

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Jule34 
Fragesteller
 20.08.2023, 19:59
@Jule34

Hallo nochmal, im Nachhinein bin ich nicht sicher, wie du die Aussage meintest.

Meinst du, dass es egal ist, dass der Vermieter Sie ankündigt, wenn mir nichts vorliegt? ODER: dass es egal ist, dass mir nichts vorliegt und er das also machen kann?

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Alarm67  21.08.2023, 08:12
@Jule34

Das muss dir schriftlich bekannt gegeben werden!

Nicht vom Vermieter!

"Eine Zwangsräumung ist nur mit einem gerichtlich angeordneten Räumungstitel durchführbar. Diesen erhalten Sie nur dann, wenn Sie den Mieter:innen zuvor wirksam gekündigt haben."

https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html#:~:text=In%20Kurzform%20l%C3%A4uft%20eine%20R%C3%A4umungsklage%20meist%20wie%20folgt%20ab%3A&text=Der%20Mieter%20erh%C3%A4lt%20die%20Mitteilung,fest%20und%20vollstreckt%20die%20Zwangsr%C3%A4umung.

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Jule34 
Fragesteller
 21.08.2023, 09:12
@Alarm67

Guten Morgen Alarm67

Danke dir für die Nachricht.

Also aktuell sind hier jetzt schon die Arbeiter der Haustechnik in den unteren Etagen am Werk. Zu meiner Wohnung sind die noch nicht gekommen und auch von Vermieter, Gerichtsvollzieher, Stadtmitarbeitern oder Spedition bisher keine Spur.

Der Vermieter hat im Treppenhaus einen Zettel aufgehängt, dass die Wasserleitung unter der Decke eingebaut werden soll. Deswegen gehe ich davon aus, dass er selbst zumindest heute nicht erscheinen wird.

Ich habe vorsorglich die Wichtigsten Sachen wie Kleidung und Papiere eingepackt und warte jetzt erstmal ab.

Grüße

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