Klamotten nach Zwangsräumung?
Ein guter Freund hatte vor zwei Wochen eine Zwangsräumung. Und ist so gesehen zur Zeit Obdachlos. All seine Sachen wurden eingelagert. Mir ist bewusst, dass er diese erst wieder bekommt, wenn er die Lagerkosten bezahlt. Aber was ist mit Klamotten, Unterwäsche usw ?
1 Antwort
Da sollte er doch einfach mal da hingehen wo die Sachen eingelagert sind, ich kann mir nicht vorstellen das man ihm die herrausgabe von Kleidung verwehrt, weil die für Niemanden ausser deinen Freund einen Wert haben.
ab zum Büro der Einlagerungsfirma und es wird bestimmt gut ausgehen.
Nein der weiß das ja nicht
dann sollte er erst recht dort hingehen, und sich Klamotten einpacken und freiwillig bei der nächsten Polizeiwache vorsprechen, denn wie lange will er sich denn davor verstecken?, und wie lange willst du ihn decken?
Das wird sicherlich nicht die Einlagerungsfirma entscheiden. Wenn der Vermieter eingelagert hat/Auftraggeber ist, entscheidet nur er darüber. Und auch wenn der Vermieter nur Kosten dadurch hat, wird er evtl. trotzdem die Herausgabe verweigern. Ob er tatsächlich die Herausgabe von Unterwäsche verweigern darf, weiss ich nicht (die hätte man ja auch im Moment der Zwangsräumung mitnehmen können).
Und wie sieht es aus, wenn ein Haftbefehl gegen ihn läuft? Damit hat der Eigentümer der Einlagerungsfirma ja nix zu tun oder?