Was kommt auf mich zu bei einem Ladendiebstahl im Wert von 3€?
Guten Tag,
Ich wahr vor ca 1 Woche im Müller mit einer Freundin. Sie hat da mehrere Sachen geklaut (ich glaube im Wert von über 30€). Ich hatte vor für meine Sachen zu bezahlen und nahm mir paar Sachen, konnte jedoch eine kleine Sache nicht mehr halten und stecke sie in die Hosen Tasche. Nach einer Zeit vergaß ich das kleine Teil und steuerte in Richtung Kasse und zahlte für meine Sachen.Die Freundin und ich wurden direkt von der laden Detektivin abgefangen noch bevor ich denn Zettel bekam. Wir wurden in das Büro gebracht und dann sagte sie sie hat gesehen das wir Sachen eingesteckt haben. Ich sagte ihr direkt das ich es vergessen habe und das es mir leid tat und das ich die straffe auf mich nehmen würde. Meine Freundin äußerte sich zu nichts und weinte nur. Es wurde nicht die Polizei gerufen, nur ihre Eltern (sind beide 17). Sie sagten das wir 2 Jahre Hausverbot und eine Geldstrafe in Höhe zwischen 75€-100€ bekommen würden. Die Frage die ich jetzt hatte, wie lange dauert es bis der Brief der Polizei kommt und was denn auf mich zu kommen wird. Habe keine Vorstrafen oder sonstiges.
4 Antworten
Der Eingang der amtlichen Post hängt von der Auslastung der Dienststelle ab. Veranschlage bis zu 6 Wochen. Schneller, d.h. in wenigen Tagen wird die Geschädigte reagieren und Dir das Hausverbot zusenden.
Du hast Deine Tat eingestanden.
Für rechtliche Gegenmaßnahmen brauchst Du anwaltliche Beratung mit einer Prognose. Deine Eltern können Dir helfen. Berichte Ihnen schnellstens von diesem Vorfall.
Für rechtliche Gegenmaßnahmen brauchst Du anwaltliche Beratung mit einer Prognose.
Blödsinn
bei 3 Euro Gesamtsumme und als Ersttäterin wird das Verfahren eingestellt, da braucht man keinen Anwalt der mir das für eine Gebühr von 200 € sagt.
Ich glaube Dir die Geschichte in keine Weise , da ja schon Deine Freundin mit Vorsatz geklaut hat
Sie hat da mehrere Sachen geklaut
Wer bitte steckt sich etwas in die Hosentasche , Du bist nicht 3 Jahre !
Überall stehen Wagen und Körbe !
Das lernt man schon im Kindergarten
Ansonsten überzeuge den Richter
Der Wert des Diebesgutes ist unwichtig. Die Tat selbst, kann bestraft werden. Es kommt jetzt nur darauf an, ob ihr eine polizeiliche Anzeige bekommt, oder es Ei den Strafankündigungen bleibt.
wenn du Ersttäterin warst und bei dir nur diese 3 Euro waren, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen dich einstellen, von der Polizei kommt da kein Schreiben mehr, und wenn dann brauchst du darauf nicht reagieren.
Diese 75 -100 € sind keine Geldstrafe sondern das sind die Bearbeitungsgebühren von der Firma Müller, früher hat man auch Fangprämie dazu gesagt.
Und in Zukunft solltest du es unterlassen Waren in die Tasche zu stecken, dafür gibt es Einkaufskörbe und Wagen.
Beim nächsten mal gibt es eine Strafe von der Staatsanwaltschaft, denn Wiederholungstäter mag keiner.