Was genau ist eine Sicherungsübereignung und wie macht man das ?

3 Antworten

Man tritt die Recht an einer Sache an einen Kreditgeber, oder Bürgen ab.

Der wird damit bürgerlich rechtlich eigentümer.

Das wirtschaftliche Eigentum behält man (man kann durch Zahlung den Sicherungsnehmer jederzeit vom Eigentum ausschliessen).

Eine Immoblie wird nicht zur Sicherung übereignet, sondern man läßt für den Sicherungsnehmer eine Grundschuld eintragen oder tritt ihm die Rechte an einer bereits bestehenden Grundschuld ab.

Bei der Sicherungsübereignung wird durch den Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber übertragen. Der Kreditnehmer fungiert dabei als Sicherungsgeber, der Kreditgeber als Sicherungsnehmer. Dabei erfolgt die Übereignung durch Einigung über den Eigentumsübergang und eine Vereinbarung über den Status des Besitzkonstituts (z.B. Verwahrung oder Leihe). Die unmittelbaren Besitzansprüche verbleiben beim Kreditnehmer. Der Kreditgeber besitzt nur treuhänderische Besitzansprüche und darf diese nur nutzen, wenn der Kreditnehmer gegen den bestehenden Vertrag verstößt, beispielweise durch Nichtzahlung der Kreditrate.

Die meisten kennen die Sicherungsübereignung vom Kauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit. Dabei wird der Kraftfahrzeugbrief bei der kreditgebenden Bank als Sicherheit hinterlegt. Während der Laufzeit des Kredites bleibt der Käufer de facto Besitzer des Fahrzeuges. Er darf das Fahrzeug komplett nutzen und auch gegebenenfalls veräußern, wenn dazu die Zustimmung der finanzierenden Bank vorliegt.

Nach kompletter Rückzahlung des Kredites erhält der Kreditnehmer, also der Käufer des Fahrzeuges, den Kfz.-Brief von der Bank zurück.

Gut kann man die Sicherungsübereignung auch mit einem fremdfinanzierten Autokauf erklären. Der finanzierenden Bank überträgt man das Eigentum an dem Pkw zur Sicherheit. Sie bleibt somit Eigentümerin bis zur vollständigen Zahlung und behält dafür und solang den Kfz-Brief.