Eine Restschuldversicherung sichert das Risiko des Kreditnehmers gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab. Dabei sind die drei Bausteine einzeln oder in Kombination abschließbar. So benötigt zum Beispiel ein Beamter nur eine Absicherung gegen Tod, da er im Arbeitsunfähigkeitsfall durch seinen Arbeitgeber abgesichert ist und auch kaum arbeitslos werden dürfte.

Eine Restschuldversicherung wird durch fast alle Banken automatisch mit dem Kredit angeboten. In den meisten Fällen wird dem Kreditnehmer erklärt, dass diese Restschuldversicherung Pflicht ist, um den Kredit zu bekommen. Dies ist jedoch nicht so!

Nach neuester Rechtssprechung ist der Kreditnehmer nicht verpflichtet eine Restschuldversicherung abzuschließen, auch wenn es von der Bank gefordert wird.

Das Problem: Schließt er diese Restschuldversicherung nicht mit ab, wird er in vielen Fällen auch den Kredit nicht bekommen.

Unser Tipp: Wenn Sie keine Alternative haben, schließen Sie die Restschuldversicherung mit ab. Wie bei jeder Versicherung haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Ist der Kredit einmal an Sie ausgezahlt widerrufen Sie einfach die Restschuldversicherung. Wichtig: Immer per Einschreiben mit Rückschein!!!

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Ein ganz klares Nein! Als Beamter auf Lebenszeit sind Sie in der Regel unkündbar. Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber komplett die Weiterzahlung der Bezüge. Es macht aber Sinn, falls es sich um eine höhere Kreditsumme handelt, eine separate Todesfallversicherung abzuschließen. Sollten Sie allerdings Probleme mit den Gesundheitsfragen haben und somit keine Todesfallabsicherung über einen externen Anbieter erhalten, können Sie über eine "eingebaute" Todesfallabsicherung durch die kreditgebende Bank nachdenken, da hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Immer wichtig: Der Beitrag zur Restschuldversicherung wird auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen, d.h. Sie zahlen somit auch Zinsen für den Restschuldversicherungsbeitrag, was die monatliche Rate erheblich verteuern kann.

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Bei der Sicherungsübereignung wird durch den Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber übertragen. Der Kreditnehmer fungiert dabei als Sicherungsgeber, der Kreditgeber als Sicherungsnehmer. Dabei erfolgt die Übereignung durch Einigung über den Eigentumsübergang und eine Vereinbarung über den Status des Besitzkonstituts (z.B. Verwahrung oder Leihe). Die unmittelbaren Besitzansprüche verbleiben beim Kreditnehmer. Der Kreditgeber besitzt nur treuhänderische Besitzansprüche und darf diese nur nutzen, wenn der Kreditnehmer gegen den bestehenden Vertrag verstößt, beispielweise durch Nichtzahlung der Kreditrate.

Die meisten kennen die Sicherungsübereignung vom Kauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit. Dabei wird der Kraftfahrzeugbrief bei der kreditgebenden Bank als Sicherheit hinterlegt. Während der Laufzeit des Kredites bleibt der Käufer de facto Besitzer des Fahrzeuges. Er darf das Fahrzeug komplett nutzen und auch gegebenenfalls veräußern, wenn dazu die Zustimmung der finanzierenden Bank vorliegt.

Nach kompletter Rückzahlung des Kredites erhält der Kreditnehmer, also der Käufer des Fahrzeuges, den Kfz.-Brief von der Bank zurück.

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