Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.
Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.
Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.
Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)
Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:
Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?
Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?
Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.
Herzlichen Dank :-)
Ok, wenn ich eine Investition tätige in t = 0, sagen wir 1000€ für eine Maschine. Diese wird über 5 Jahre abgeschrieben. D. h. pro Jahr 200. Durch diese erziele ich Zahlungsüberschüsse in den nächsten 5 Jahren.
ZÜ(1) = 400 ZÜ(2) = 360 ZÜ(3) = 320 ZÜ(4) = 280 ZÜ(5) = 240
Steuersatz = 50% und der Zins für Finanzanlagen ist 20%
Ertragswert EWt von t = 0 bis t = 5
EWt = 1000 800 600 400 200 0
EWA (Ertragswertabschreibung) von t1 bis t5 = 200
öGt (ökonomischer Gewinn) = 200 160 120 80 40 von t1 bis t5
St = s * öGt 100 80 60 40 20
Zt - St = -1000 300 280 260 240 220
Wenn man jetzt den Kapitalwert vor Steuern berechnet kommt 0 heraus. Berechne ich den Kapitalwert mit dem ökonmischen Gewinn als Bemessungsgrundlage kommt 0 heraus.
Was ist nun der Anfangskaptialwert und wie kann dieser besteuert werden?