Was bedeutet die Besteuerung von ökonomischem Gewinn zuzüglich Anfangskapitalwert?

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Kurze Rückfragen: Wie hoch ist der Anfangskapitalwert in t=0 und t=1 und wodurch kommt ein etwaiger Unterschied? Wie lautet die Prämisse bei der Kapitalwertrechnung?

Ok, wenn ich eine Investition tätige in t = 0, sagen wir 1000€ für eine Maschine. Diese wird über 5 Jahre abgeschrieben. D. h. pro Jahr 200. Durch diese erziele ich Zahlungsüberschüsse in den nächsten 5 Jahren.

ZÜ(1) = 400 ZÜ(2) = 360 ZÜ(3) = 320 ZÜ(4) = 280 ZÜ(5) = 240

Steuersatz = 50% und der Zins für Finanzanlagen ist 20%

Ertragswert EWt von t = 0 bis t = 5

EWt = 1000 800 600 400 200 0

EWA (Ertragswertabschreibung) von t1 bis t5 = 200

öGt (ökonomischer Gewinn) = 200 160 120 80 40 von t1 bis t5

St = s * öGt 100 80 60 40 20

Zt - St = -1000 300 280 260 240 220

Wenn man jetzt den Kapitalwert vor Steuern berechnet kommt 0 heraus. Berechne ich den Kapitalwert mit dem ökonmischen Gewinn als Bemessungsgrundlage kommt 0 heraus.

Was ist nun der Anfangskaptialwert und wie kann dieser besteuert werden?

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@RedDevil1982

Dass das Anfangskapital nur in t=0 anfällt, ist ja ein Sonderfall. Wenn es in weiteren Perioden anfällt, bleibt es begrifflich Anfangskapital.

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@LittleArrow

Wie meinst du das? Meinst du das die Ausgaben für die Maschine die 1000€ nicht alle in t = 0 ausgegeben werden, sondern sich über die Perioden verteilen?

Was ist jetzt der Anfangskaptialwert und wie kann dieser besteuert werden?

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